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Grüner Pfeil bei roter Ampel: Welche Strafen drohen mir bei Missachtung?

Der sogenannte Grünpfeil ist in der StVO in § 37 definiert. Er ergänzt die Ampel und erlaubt es allen Verkehrsteilnehmern trotz roter Ampel rechts abzubiegen. Es muss allerdings zwischen dem Grünpfeil und dem Leuchtpfeil unterschieden werden. Erfahren Sie im Folgenden mehr dazu.

Bußgeldkatalog Grüner Pfeil: Welche Strafen drohen?

Der Grünpfeil berechtigt zum Abbiegen während der Rotphase einer Ampel. Dennoch müssen sich Autofahrer an gewisse Regeln halten und vor allem eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verhindern. Wer dies nicht tut, muss mit folgenden Bußgeldern rechnen:

Verstoß
Bußgeld Punkte Fahrverbot
Am Grünpfeil bei roter Ampel nicht den rechten Fahrstreifen zum Abbiegen benutzt
15 € nein
…mit Behinderung 35 € nein
Am Grünpfeil bei roter Ampel nicht gehalten 70 €
1
nein
Gefährdung des Kreuzungsverkehrs beim Abbiegen 100 €
1
nein
…mit Unfall 120 €
1
nein
Behinderung von Fahrradfahrern oder Fußgängern beim Abbiegen 100 €
1
nein
…mit Gefährdung 150 € 1 nein
…mit Unfall 180 € 1 nein

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Grüner Pfeil an der Ampel: Welche Regeln gelten?

Zunächst muss zwischen dem Grünpfeil im Sinne des Bleichpfeils und dem grünen Pfeil im Sinne des Leuchtpfeils unterschieden werden.

Wer an einen grünen Blechpfeil kommt, hat das Recht auch während der Rotphase in die Richtung des Pfeils abzubiegen. Er muss allerdings dennoch kurz an der Ampel halten, um die Kreuzung zu überblicken und gegebenenfalls Vorfahrt zu gewähren oder auf Fußgänger und Radfahrer Rücksicht zu nehmen. Der Grünpfeil stellt keine Verpflichtung zum Abbiegen dar, dementsprechend dürfen Sie andere Autofahrer auch nicht durch Hupen oder andere Zeichen dazu drängen.

Beim grünen Leuchtpfeil müssen Sie nicht anhalten, sondern können direkt in Richtung des Pfeils abbiegen.

Zeichenbeschreibung: Verkehrszeichen 720 Grünpfeilschild

Bei dieser Verkehrseinrichtung handelt es sich um ein schwarzes Schild mit grünem Pfeil.

Grünpfeil nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO

Verkehrszeichen 720 Grünpfeilschild

Grünpfeil und „Grüner Pfeil“ nicht verwechseln!

Nicht zu verwechseln ist der Grünpfeil übrigens mit dem „Grünen Pfeil“. Umgangssprachlich wird der Grünpfeil oft abweichend von der StVO als Grüner Pfeil bezeichnet.

Der grüne Pfeil nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO befindet sich jedoch in der Scheibe des grünen Ampellichtes und besagt: „Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben.“ Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt beispielsweise an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Beim Grünpfeil handelt es sich um das Verkehrszeichen 720. Es ist ein Blechschild das rechts neben einer Ampel montiert ist. Bei dieser Verkehrseinrichtung handelt es sich um ein schwarzes Schild mit grünem Pfeil.

Grünpfeil nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO

Der Pfeil zeigt nach rechts und erlaubt das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel unter Berücksichtigung der Vorfahrtsregeln.

Im Gegensatz zum Grünpfeil signalisiert der grün leuchtende Pfeil der Ampel Vorfahrt. Der Autofahrer hat freie Fahrt in die angezeigte Richtung. Häufig wird der grüne Pfeil für Linksabbieger auf großen Kreuzungen eingesetzt. Sie müssen dann nicht mehr auf entgegenkommenden Verkehr achten.

Für Verkehrsteilnehmer gilt: Sie dürfen erst abbiegen, wenn der grüne Pfeil der Ampel leuchtet.

Anfangs große Verwirrung – Der Grünpfeil und seine Bedeutung

Die Grünpfeilampel: Stehen bleiben? Fahren? Wie denn nun?
Als die ersten Grünpfeile an den Ampeln der alten Bundesländer installiert wurden, waren viele Autofahrer verwirrt. Aus alter Gewohnheit blieben die meisten Fahrzeugführer, die nach rechts abbiegen wollten, natürlich an der rot zeigenden Ampel stehen. Das sorgte dann teilweise für laute Hupkonzerte der dahinter wartenden Rechtsabbieger.

Mittlerweile wissen die meisten Verkehrsteilnehmer das Verkehrszeichen Nr. 720 zu deuten. Doch auch heute noch wird der grüne Pfeil oftmals gar nicht wahrgenommen. Das Lustige dabei ist: Das macht überhaupt nichts – zumindest aus verkehrsrechtlicher Sicht. Denn der Grünpfeilregelung stellt keine Verpflichtung dar!

Wenn Rechtsabbieger trotz Pfeils an der rot zeigenden Ampel warten, behindern sie laut StVO nicht den Verkehr. Auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt.

Dieses Verkehrsschild wird immer wieder kontrovers diskutiert, da es viel Unwissenheit zu diesem Verkehrszeichen gibt und dadurch eine potenzielle Gefährdung ausgehen kann, da es Unsicherheit auslöst und Fußgänger und Radfahrer unter Umständen nicht mit den Abbiegern rechnen.

Wussten Sie schon…?

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