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Motorradfahren ohne Führerschein: Es drohen bis zu 1 Jahr Gefängnis

Wer ein Motorrad ohne Motorrad-Führerschein fährt, macht sich strafbar. Je nach Schwere der Tat, droht eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Weitere Konsequenzen können ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis sein. Selbst das Fahrzeug könnte beschlagnahmt werden.

Fahren ohne Führerschein meint hier das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Anders als beim Fahren ohne Führerschein, wo man lediglich das Führerschein-Dokument (EU-Führerschein im Scheckkartenformat bzw. der rosafarbene Papierführerschein) nicht mitgeführt hat, besitzt man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis gar keine Berechtigung zum Führen eines Kfz.

Die Fahrerlaubnis ist immer an eine bestimmte Fahrzeugklasse gebunden. Fürs Motorradfahren braucht man zum Beispiel die Fahrerlaubnis Klasse A.

Welche Strafen drohen fürs Motorradfahren ohne Führerschein?

Besitzer einer gültigen Pkw-Fahrerlaubnis, die schwarz Motorrad fahren, riskieren nicht nur ihren Pkw-Führerschein. Je nach Einzelfall (ist man Wiederholungstäter, kommt es zum Unfall) droht sogar Gefängnis. Gleiches gilt auch für Halter bzw. Besitzer von Motorrädern, die andere Person schwarz damit fahren lassen.

Strafen nach § 21 StVG

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (bei Vorsatz)
  • Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder sechsmonatige Freiheitsstrafe (bei Fahrlässigkeit; zum Beispiel, wenn die betroffene Person im Glauben war, mit dem Pkw-Führerschein auch Motorrad fahren zu dürfen)

Die Strafen gelten nicht nur für den Fall, dass man mit nur einem Autoführerschein unberechtigterweise Motorrad fährt. Für jeden Kfz-Typ braucht man eine gesonderte Fahrerlaubnis (Pkw, Lkw, Bus, etc.). Hat man die nicht, begeht man eine Straftat nach § 21 StVG.

Das gleiche Strafmaß wird auch bei Personen angesetzt, die gar keine Fahrerlaubnis haben.

Was passiert beim Motorradfahren trotzt Fahrverbot oder Führerscheinentzug?

Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass man aktuell keine Fahrerlaubnis hat. Wer trotzdem fährt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG.

Es sei denn, dass Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis wurde auf bestimmte Kfz-Typen beschränkt und man weiterhin Motorrad, aber zum Beispiel kein Pkw fahren darf. Dies setzt natürlich voraus, dass man im Besitz einer Motorrad Fahrerlaubnis ist.

Ist der Versicherungs­schutz für Mittäter gefährdet?

Ja, denn wer sich wissentlich von einem Motorradfahrer ohne Führerschein chauffieren lässt, riskiert die Leistungen seiner Unfallversicherung. Kommt es zu einem Unfall mit schweren Verletzungen, kann es sein, dass der Verunfallte ohne Leistungen (Lohnfortzahlungen, etc.) da steht. Auch der Fahrer selbst riskiert natürlich seinen Unfallschutz.

Wussten Sie schon…?

Ist eine Strafanzeige gegen den Halter möglich?

In Deutschland kann man ohne Fahrerlaubnis ein Kfz, zum Beispiel ein Motorrad, anmelden und versichern. Man darf es dann jedoch nicht fahren. Umgekehrt muss ein Fahrzeughalter mit einer Strafanzeige rechnen, wenn jemand zum Beispiel mit seinem Motorrad ohne Fahrerlaubnis fährt. Hier besteht der Verdacht auf Verstoß gegen § 21 StVG (Zulassen einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis).

Was droht, wenn man mich kurz vorm Motorrad-Führerschein beim Schwarzfahren erwischt?

Wer sich als Anwärter auf den Motorrad-Führerschein beim Schwarzfahren erwischen lässt, muss mit einer Führerschein-Sperre rechnen.

Erst nach Ablauf der Sperre (meistens 1 bis 2 Jahre) kann der Führerschein beantragt werden. Bis dahin absolvierte Prüfungen und Fahrstunden müssen unter Umständen wiederholt werden. Lesen Sie hier mehr zur Sperrfrist Führerschein.

Die Sperre gilt dann übrigens auch für andere Fahrerlaubnisarten, zum Beispiel den Pkw-Führerschein.

Was passiert beim Motorradfahren ohne Fahrerlaubnis während der Probezeit?

Fahranfänger werden bei Fahren ohne Fahrerlaubnis genauso bestraft wie alle anderen Verkehrsteilnehmer. Ersttäter müssen mit einer Geldstrafe rechnen. Hinzu kommen Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars sowie Fahrverbot. Je nach Einzelfall und Vorgeschichte kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

Bei Wiederholungstätern ist mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.

Lässt das Gesetz bei Ersttätern Milde walten?

Ersttäter müssen bei Verstoß gegen § 21 StVG in der Regel mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen (ein Monatsgehalt) rechnen.

Bei Wiederholungstätern erhöhen sich die Geldstrafen oder es werden gar Freiheitsstrafen verhängt.

Besitzer von Pkw-Führerscheinen, die mehrmals beim Schwarzfahren mit dem Motorrad erwischt wurden, müssen auf jeden Fall mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis und einer längeren Sperre rechnen. Hinzu kommen kann die Anordnung einer MPU.

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