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Parkendes Auto angefahren? Wie Sie Strafen vermeiden

Wer ein parkendes Auto beschädigt und nur einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlässt, begeht unter Umständen Fahrerflucht. Das ist eine Straftat, die mit Punkten in Flensburg, Fahrverbot und sogar Führerscheinentzug geahndet werden kann.

Ist es Fahrerflucht, wenn ich einen Zettel hinterlassen habe?

Wenn Sie als Unfallverursacher einfach weiterfahren, ohne sich um den Schaden zu kümmern, begehen Sie Fahrerflucht.

  • Einen Zettel mit seiner Adresse am beschädigten Auto zu hinterlassen reicht nicht aus.

Video: Was tun bei Parkunfall?

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Wie verhalte ich mich bei einem Parkunfall korrekt?

Fahrerflucht nach § 142 StGB ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft wird. Das Strafmaß für die Fahrerflucht wird anhand der individuellen Umstände beurteilt. Bei Parkunfällen mit leichten Blechschäden ist keine Freiheitsstrafe zu befürchten, wohl aber Fahrverbot und Führerscheinentzug.

Um solche Sanktionen zu vermeiden, müssen Sie nach dem Unfall:

  1. unverzüglich anhalten
  2. den Verkehr sichern und bei geringfügigem Schaden beiseite fahren
  3. den Unfallschaden feststellen
  4. ggf. Verletzten helfen
  5. den anwesenden Beteiligten und Geschädigten auf Verlangen Angaben über Ihren Namen, Anschrift und Versicherung machen sowie Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen
  6. am Unfallort bleiben, bis der Geschädigte über Ihre Unfallbeteiligung und Unfallfolge informiert werden kann bzw. eine angemessene Zeit warten und Namen und Adresse am Fahrzeug hinterlassen
  7. den Unfall unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle mitteilen, wenn kein Geschädigter oder Beteiligter am Unfallort nach angemessener Wartezeit angetroffen wurde

Wussten Sie schon…?

Wie lange ist die angemessene Wartezeit am Unfallort?

Wenn man ein parkendes Auto angefahren hat, ist der Geschädigte in der Regel nicht anwesend. Muss man jetzt warten bis der Fahrer oder Besitzer des beschädigten Fahrzeugs wiederkommt?
Nein, muss man nicht. Die Wartezeit muss jedoch angemessen sein. Sie richtet sich vor allem nach der Schwere des Unfalls und nach der Tageszeit.

Bei einem Parkplatz Rempler sollten Sie solange warten bis das Parkticket des geschädigten Fahrzeugs abgelaufen ist. 30 Minuten Wartezeit gelten jedoch als das allgemeingültige Minimum.

Greift eine Strafmilderung bei einer Unfallmeldung innerhalb von 24 Stunden?

Der Gesetzgeber zeigt Milde mit reuigen Verkehrssündern. Wenn Sie Fahrerflucht auf dem Parkplatz begangen haben und sich noch rechtzeitig innerhalb von 24 Stunden per Selbstanzeige bei der Polizei melden, ersparen Sie sich unter Umständen großen Ärger.

Die 24h-Frist gilt aber nur für Unfälle

  • mit geringem Schaden (unter 1.000 Euro)
  • im ruhenden Verkehr (also mit parkenden Fahrzeugen)

Im besten Fall kommen Sie durch die 24h-Unfallmeldung sogar straffrei davon und Sie müssen den Schaden nur mit Ihrer Versicherung regulieren. Dies wird im Einzelfall entschieden. Idealerweise sind Sie hierfür in Sachen Verkehrssünden noch ein „unbeschriebenes Blatt“.

Mitunter wird ein Anrempeln beim Ausparken gar nicht bemerkt. Als beschuldigter müssen Sie jedoch beweisen, dass Sie von dem Zusammenstoß nichts mitbekommen haben. Gutachter können anhand der Schäden am Auto jedoch schnell das Gegenteil beweisen.

Muss ich meiner Versicherung den Schaden unbedingt melden?

Beachten Sie, den Unfall gleich bei Ihrer Versicherung zu melden. Wird die Versicherung durch Dritte über den Schaden informiert, kann sich das negativ auf die Schadensregulierung auswirken.

Bei Fahrerflucht kann die Versicherung bis zu 5.000 Euro Regress vom Versicherungsnehmer verlangen. Denn Unfallflucht stellt einen (vorsätzlichen) Verstoß gegen die Bedingungen in der Versicherungspolice dar.

Was ist und macht die Verkehrsopferhilfe für Geschädigte?

Leider kommt es vor, dass der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Es gibt jedoch Hilfe für Opfer einer Fahrerflucht.

Für Opfer von Fahrerflicht mit erheblichen Personenschäden gibt es den gemeinnützigen Verein Verkehrsopferhilfe e.V. Bei der Schadensregulierung werden auch die Kfz-Schäden berücksichtigt.

Geschädigte von typischen Parkplatzunfällen bleiben jedoch meistens auf dem Schaden sitzen, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann.

Was Sie tun können, wenn Ihr parkendes Auto angefahren wurde? Melden Sie den Unfall in jedem Fall der Polizei. Benennen Sie, wenn möglich Zeugen und erstatten Sie Anzeige gegen unbekannt.

Auf der sicheren Seite bei Parkplatzunfällen sind Sie mit einer Vollkasko Versicherung. Die übernimmt den Schaden durch unbekannte Dritte in jedem Fall. Zumindest bei der Zulassung eines Neufahrzeugs ist eine Vollkasko-versicherung immer ratsam.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

Einen Zettel am geschädigten Fahrzeug zu hinterlassen reicht nicht. Auch bei einem Parkplatzunfall mit Bagatellschaden droht eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Mögliche Konsequenzen sind Fahrverbot und Führerscheinentzug. Im schlimmsten Fall droht eine dreijährige Freiheitsstrafe.

Deshalb sollten Sie nach Möglichkeit auf den Besitzer des geschädigten Fahrzeugs warten und die Personalien und Versicherungsdaten austauschen. Ist die angemessene Wartezeit von 30 Minuten verstrichen, informieren Sie die Polizei. Diese können Sie auch gleich kontaktieren.

Im Fall von Fahrerflucht mit nicht ermittelbarem Unfallverursacher haben die Geschädigten oftmals das Nachsehen. Nur wer eine Vollkaskoversicherung hat, bekommt den Schaden am Fahrzeug ersetzt.

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