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Wie viele Pflichtfahrstunden muss ich machen?

Wer den Führerschein macht muss eine Mindestanzahl an Pflichtfahrstunden absolvieren, um zur praktischen Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.

Führerscheinklasse B – Autoführerschein: Sind 12 Pflichtfahrstunden vorgeschrieben?

Der Unterricht in der Fahrschule ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. In viele Fahrschulen ist es üblich, dass Theorie- und Praxisstunden parallel absolviert werden. Das heißt, der Fahrschüler muss nicht erst den theoretischen Teil der Ausbildung beendet haben, bevor er mit dem Auto üben darf.

Allerdings gibt es gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§ 5 Abs. 3, Anlage 4) genaue Vorschriften, was die Anzahl der Theorie- und Praxisstunden betrifft. Beim Autoführerschein (Klasse B, ehemals Klasse 3) sieht die Ausbildungsordnung 12 Doppelstunden (2 Mal 45 Minuten) Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff vor. Die Anzahl der Pflichtfahrstunden in der Ausbildung beträgt mindestens 12 Stunden (jeweils 45 Minuten):

  • 5 Fahrstunden Überland,
  • 4 Fahrstunden Autobahn,
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Allerdings entscheidet der Fahrlehrer bei jedem Schüler individuell darüber, ob diese 12 Pflichtfahrstunden für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung ausreichend sind. Denn die Zahl der letztlich benötigten Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers.

Wie viele Pflichtfahrstunden muss ich beim Motorradführerschein (Klasse A) machen?

Für den Erwerb des Motorradführerscheins der Klasse A muss der Fahrschüler ebenfalls 12 Pflichtstunden absolvieren. Auch hier teilen sich die Pflichtstunden auf in:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten und
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit bzw. Dämmerung

Zuvor muss der Fahrschüler sich jedoch erst einmal mit den Fahreigenschaften des Motorrads vertraut machen. Die dafür notwenige Anzahl von Übungsstunden hängt sehr von den persönlichen Fähigkeiten und Vorkenntnissen des Fahrschülers ab. Geübt wird das Beschleunigen, Abbremsen und Ausweichen. Ebenso muss der Fahrschüler das Fahren in Schrittgeschwindigkeit, das Kreisfahren und die Gefahrenbremsung beherrschen. Zudem werden das Slalomfahren und das Anfahren an einer Steigung geübt.

Für die Klassen A1 und A2 gelten dieselben Bestimmungen bezüglich der zu absolvierenden Pflichtstunden.

Wussten Sie schon…?

Wie viele Pflichtfahrstunden sind es bei der Führerscheinklasse AM (Kleinkrafträder)?

Für den Führerschein in der Klasse AM sind gesetzlich keinerlei Pflichtstunden vorgeschrieben. Dennoch sollte man zumindest als Fahranfänger ohne „anderen“ Führerschein (bspw. der Klasse B oder A) in jedem Fall mindestens eine 90-minütige Doppelstunde zum Üben einrechnen.

Wie viele Pflichtfahrstunden sieht die Führerscheinklasse C (LKW Führerschein) vor?

Wer hinter dem Lenkrad eines LKW der Führerscheinklasse C sitzen möchte, muss in der Fahrausbildung mit insgesamt 12 Pflichtstunden rechnen.

Diese setzen sich zusammen aus:

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Fahrten bei Dunkelheit bzw. Dämmerung.

Dasselbe gilt für die Führerscheinklasse CE.

Wie viele Pflichtfahrstunden sind es in der Führerscheinklasse D (Busführerschein)?

Für den Busführerschein der Klasse D sieht das Gesetz mindestens 22 Pflichtstunden vor, zumindest dann, wenn man im Vorbesitz der Führerscheinklasse  C ist und darin eine Fahrpraxis von mehr als zwei Jahren vorweisen kann.

  • Hat man zwar bereits die Fahrerlaubnis für die Klasse C erworben, hier aber weniger oder bis zu zwei Jahren Fahrpraxis, erhöht sich die Zahl der Plfichtstunden auf 44.
  • Ist man im Vorbesitz Klasse D1, muss man mit 35 Pflichtfahrstunden rechnen.
  • Wer bereits die Führerscheinklasse B in der Tasche hat und über eine Fahrpraxis von bis zu zwei Jahren verfügt, muss insgesamt 89 Pflichtstunden absolvieren.
  • Und wer mit einem Führerschein der Klasse B bereits mehr als zwei Jahre gefahren ist, für den reduziert sich die Anzahl der Pflichtstunden auf  58.

Wie genau sich die Pflichtfahrstunden für den Führerschein der Klasse D und entsprechend des Vorbesitzes und der Fahrpraxis in den anderen Klassen aufgliedert, haben wir in folgender Tabelle aufgeführt.

Vorbesitz Grundausbildung Überland Autobahn Nachtfahrt
Klasse B und/oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre 45 22 14 8
Klasse B und/oder C1, Fahrpraxis  über 2 Jahre 33 12 8 5
Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre 14 16 8 6
Klasse C, Fahrpraxis über 2 Jahre 7 8 4 3
Vorbesitz Klasse D1 20 5 5 5

Sicherheit vor Kosten: Soll ich bei den Pflichtfahrstunden Kosten einsparen?

Gerade die praktischen Fahrstunden sind beim Erwerb des Führerscheins mit hohen Kosten verbunden, da sie natürlich für den Fahrlehrer auch enormen Aufwand bedeuten (Bereitstellung des Fahrschulautos, Benzinkosten, Zeitfaktor, etc.) Doch in diesem Fall gehen der souveräne Umgang mit dem Fahrzeug und damit die zukünftige Sicherheit im Straßenverkehr klar vor den Kosten. Je mehr Fahrstunden der Fahrschüler benötigt, desto teurer wird eben der Führerschein.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Für jede Führerscheinklasse gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichtfahrstunden, die aber eigentlich Sonderfahrten heißen.
  2. Die Pflichtstunden beinhalten immer das Fahren auf Überlandstraßen, auf Autobahnen und bei Dunkelheit.
  3. Für die Führerscheinklasse AM (Leichtktrafträder) sind keine Plfichtstunden vorgesehen.
  4. Bei der Fahrerlaubnisklasse D (Busführerschein) staffeln sich die Pflichtstunden nach Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse und nach der darin absolvierten Fahrpraxis.
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