Alle EU Führerscheinklassen im Überblick
Führerscheinklassen neu und alt im Vergleich
- Alte und neue Führerscheinklassen im Überblick
- Was sind Schlüsselklassen?
- EU-Führerscheinklassen in der Kurzübersicht
- Was ist ein Personenbeförderungsschein?
- Fahrzeuge, für die kein Führerschein benötigt wird
- Der Anhängerführerschein
- Die Motorrad-Führerscheinklassen
- Gültigkeit der Führerscheinklassen
Selbst Jahre nach der Einführung der neuen Führerscheinklassen herrscht bei manchem Autofahrer noch Verwirrung. Hier erhalten Sie den Überblick und Informationen zu den erlaubten Fahrzeugarten, Erwerbsvoraussetzungen, Befristungen und Beschränkungen.
Die alten Führerscheinklassen wurden mit Ziffern benannt (1, 1a, 1b, 2, 3, 4, 5). Mit der Einführung des EU-Führerscheins wurden neue Führerscheinklassen festgelegt, insgesamt 15. Die neuen Führerscheinklassen wurden mit Buchstaben benannt.
Tabelle: Alte und neue Führerscheinklassen
Die folgende Tabelle zeigt die alten Führerscheinklassen und neuen Führerscheinklassen. Bei Klick auf die Verlinkungen in der rechten Spalte erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur jeweiligen Führerscheinklasse.
Klasse alt
Klasse neu
1 (Motorrad)
1a (Motorrad mit Beschränkungen)
1b (Leichtkraftrad bis 125 ccm)
4 (Kleinkrafträder / Mofa bis 50 ccm)
* Hierbei handelt es sich um die sogenannten Busklassen. Je nach zulässigem Gesamtgewicht des Kfz und Fahrlerlaubis zur Fahrgastbeförderung in Omnibussen.
Inhaber der alten Führerscheine profitieren zum Teil von den Führerscheinklassen Neuregelungen seit 19. Januar 2013: Sie können alle Erweiterungen / Verbesserungen weiterhin nutzen. Zum Beispiel dürfen Besitzer eines alten Pkw-Führerscheins auch mit Anhänger fahren. Seit 2013 muss dafür eine extra Prüfung abgelegt werden.
Seit der neuen Fahrerlaubnisverordnung vom 19. Januar 2013 gibt es 16 Führerscheinklassen mit Unterklassen. Bis zum Jahr 1999 gab es sieben Führerscheinklassen.
2013 kam die neue Führerscheinklasse AM hinzu. Sie ersetzt die früheren Klassen M und S (gering motorisierte Quads/Trikes, Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor).
Korrekte Bezeichnung lautet: Fahrerlaubnisklassen
Übrigens: fachlich korrekt handelt es sich um Fahrerlaubnisklassen. Auf der Führerscheinrückseite sind alle Fahrerlaubnisklassen eingetragen, für die der Führerscheinbesitzer die Fahrerlaubnis hat. Im Beispiel hat der Führerscheininhaber die Fahrerlaubnisklassen B, BE, C1, C1E, M und L. Der Führerschein wurde vor 2013 gemacht. Die Klasse M wurde mit der Klasse S zusammengelegt in die Klasse AM.

Schlüsselzahlen für Fahrerlaubnis Klassen
Auf der Rückseite Ihres EU-Führerscheins sind nicht nur die Fahrerlaubnisklassen vermerkt. In der Spalte 12 stehen die sogenannten Schlüsselzahlen, die den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen zugeordnet sind.
Die Schlüsselzahlen stehen für Erweiterungen/Beschränkungen der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse. Europäische Schlüsselzahlen (zwei Ziffern und/oder zwei Ziffern.zwei Ziffern und/oder Buchstaben) gelten europaweit. Nationale Schlüsselzahlen gelten nur im Inland (drei Ziffern).
Im Beispiel (siehe Bild) ist für die Fahrerlaubnisklasse C1 die Schlüsselzahl 171 eingetragen und für die Klasse L die Schlüsselzahl 174.
Die Schlüsselzahl 171 bedeutet, dass auch Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse D bis 7,5 t gefahren werden dürfen, jedoch ohne Fahrgäste.
EU-Führerscheinklassen
Es gibt acht Hauptklassen mit Unterklassen. Die Unterklassen sind ergänzt durch die Ziffer 1 und/oder den Zusatz E. Der Zusatz E steht für eine Fahrerlaubnisklasse mit Anhänger, die Ziffer 1 für eine Gewichtsbeschränkung.
Motorrad
Klasse: A

- Krafträder (auch mit Beiwagen)
Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h
Hubraum mehr als 50 ccm
Mindestalter für Erwerb: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (wenn 2 Jahre im Vorbesitz der Klasse A2)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
über 50 ccm Hubraum
über 15 KW (20 PS) Nennleistung
über 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter für Erwerb: 21 Jahre
eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Klasse: A2 (Motorrad beschränkt)
Neu seit 2013, ersetzt die bisherige Klasse A (beschränkt)

- Krafträder (auch mit Beiwagen)
Bis 35 KW (48 PS) Nennleistung
Verhältnis Leistung/Gewicht = 0,2 kW/kg
Mindestalter für Erwerb: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Leichtkraftrad
Klasse: A1

- Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 125 ccm Hubraum
bis 11 kW (15 PS) Nennleistung
Verhältnis Leistung/Gewicht = 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
über 50 ccm Hubraum
über 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
bis zu 15 kW (20 PS) Nennleistung
Mindestalter für Erwerb: 16 Jahre
eingeschlossene Klassen: AM
Kleinkraftrad/Kleinkraftfahrzeuge
Klasse: AM
Neu seit 2013, ersetzt die bisherigen Klassen S und M

- Mofa, Fahrrad mit Hilfsmotor, Moped
bis 50 ccm Hubraum
bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- dreirädrige und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bis 50 ccm Hubraum
bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
bis 350 kg Leermasse
Mindestalter für Erwerb: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: ---
Klasse: B

- Kraftfahrzeuge (außer A, A1, A2)
bis 3,5 t zGG (zulässiges Gesamtgewicht, inkl. Anhänger)
bis 3,5 t zGG plus Anhänger bis 750 kg
Mindestalter für Erwerb: 18 Jahre (17 mit Begleitperson)
eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse: BE

- Kfz Klasse B plus Anhänger/Sattelanhänger
Anhänger bis 3,5 t zGG
Mindestalter für Erwerb: 18 Jahre (17 mit Begleitperson), Vorbesitz Führerscheinklasse B
eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse: C

- Kfz (außer A, A1, A2, AM)
über 3,5 t zGG
mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter für Erwerb: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B
eingeschlossene Klassen: C1
Klasse: C1

- Kfz (außer A, A1, A2, AM)
von 3,5 t bis 7,5 t zGG
mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter für Erwerb: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B
eingeschlossene Klassen: C1
Klasse: C1E

- Kfz Klasse C1 plus Anhänger/Sattelanhänger
bis 12 t zzG (inkl. Anhänger)
Anhängergewicht über 750 kg
- Kfz Klasse B plus Anhänger/Sattelanhänger
bis 12 t zGG (inkl. Anhänger)
Anhängergewicht über 3,5 t
Mindestalter für Erwerb: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1
eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist
Klasse: CE

- Kfz Klasse C plus Anhänger/Sattelanhänger
Anhängergewicht über 750 kg
Mindestalter für Erwerb: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist
Bus
Klasse: D

- Kfz zur Personenbeförderung (mehr als 8 Personen)
mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter für Erwerb: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B
eingeschlossene Klassen: D1
Klasse: DE

- Kfz Klasse D plus Anhänger
Anhängergewicht über 750 kg
Mindestalter für Erwerb: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D
eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
Klasse: D1

- Kfz zur Personenbeförderung (bis 16 Personen)
Fahrzeuglänge bis 8 m
Anhängergewicht bis 750 kg
Mindestalter für Erwerb: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B
eingeschlossene Klassen: ---
Klasse: D1E

- Kfz Klasse D1 plus Anhänger
Anhängergewicht mehr als 750 kg
Mindestalter für Erwerb: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D1
eingeschlossene Klassen: BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
Arbeits- und Zugmaschinen
Klasse: T

- Zugmaschinen
bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter bei Erwerb: 16 Jahre bei 40 km/h und 18 Jahre bei 60 km/h
eingeschlossene Klassen: L, AM
Klasse: L

- Zugmaschinen
bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit
mit Anhänger bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit (auch mit Anhänger
Mindestalter bei Erwerb: 16 Jahre eingeschlossene Klassen: ---
Personenbeförderungsschein
Für die gewerbliche Beförderung von Personen, etwa in Taxen, Mietwagen oder Krankenwagen benötigen Sie einen Personenbeförderungsschein zusätzlich zum Führerschein. Dies schreibt das Personenbeförderungsgesetz vor.
Der Personenbeförderungsschein wird bei der örtlichen Gemeinde oder Führerscheinstelle beantragt.
Voraussetzungen für die Beantragung sind der Besitz des Führerscheins Klasse B seit mindestens zwei Jahren, das Mindestalter von 21 Jahren, ein bestandener Sehtest sowie ein ärztliches Gutachten über den geeigneten körperlichen und geistigen Zustand. Beim Antrag ebenfalls einzureichen sind das polizeiliche Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Fahreignungsregister.
Fahrzeuge, die ohne Führerschein gefahren werden dürfen
Es gibt einige Fahrzeuge, für die keine Fahrerlaubnis sondern lediglich eine Prüfbescheinigung oder nicht einmal diese erforderlich ist.
Für einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h muss nur eine theoretische Prüfung beim TÜV absolviert werden. Die theoretische Ausbildung kann in der Fahrschule absolviert werden. Dazu gibt es eine praktische Übungsstunde. Bei Erfolg gibt es die Prüfbescheinigung.
Für diese Fahrzeuge ist weder Fahrerlaubnis noch Prüfbescheinigung erforderlich:
- Einsitzige motorisierte Krankenfahrstühle
Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h
Leermasse bis 300 kg
Gesamtgewicht bis 500 kg
Fahrzeugbreite max. 110 cm - Zugmaschinen/Arbeitsmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
Ab 7,5 Tonnen handelt es sich um einen Lkw
Mit der Einführung des EU-Führerscheins zur Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen wurde die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (3/B) und der Lkw-Klasse (2/C) von 7,5 t auf 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht herabgesetzt.
Wer etwa für einen Umzug einen Transporter fahren will mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht benötigt mindestens den Führerscheinklasse C1. Wer einen Führerscheinklasse 3 bzw. B vor 1999 gemacht hat, kann Transporter und Klein-Lkw bis 7,5 t fahren.
E wie Anhängerführerschein
Seit 1999 ist für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und bis zu 3.500 kg ein eigener Anhängerführerschein nötig. Fahrer, die ihren Führerschein vor 1999 benötigen keine Anhängerfahrerlaubnis um mit Anhänger zu fahren.
Anhängerführerscheine gibt es für die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen. Sie sind gekennzeichnet durch den Zusatz E.
Folgende Anhänger Fahrerlaubnisklassen gibt es:
- BE (Pkw mit Anhänger)
- C1E (Klein-Lkw mit Anhänger)
- CE (Lkw mit Anhänger)
- D1E (Kleinbus mit Anhänger)
- DE (Bus mit Anhänger)
Für den Erwerb der Anhänger Fahrerlaubnis müssen zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung absolviert werden.
Eine Ausnahme wurde gemacht, wenn der Anhänger mehr als 750 kg wiegt, das Gesamtgespann jedoch nicht mehr als 3,5 t wiegt. Dies ist zum Beispiel vorteilhaft für Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern.
Führerscheinklasse B1
Häufig wird im Internet nach der Führerscheinklasse B1 gesucht. Diese Klasse gibt es nicht in Deutschland. Diese Führerscheinklasse ist für EU-Mitgliedstaaten nur fakultativ. In Deutschland gibt es sie nicht.
Die Führerscheinklasse B1 berechtigt zum Fahren von vierrädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit bis zu 400 kg Leermasse (550 kg bei Gütertransport) und einer Nennleistung von maximal 15 kW (20 PS). Diese Fahrzeuge dürfen in Deutschland mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden.
Motorrad Führerscheinklassen
Die Klassen A, A1 und A2 gehören zu den Motorrad Führerscheinklassen. A ist die höchste Klasse. Mit ihr dürfen Motorräder ohne Beschränkung gefahren werden, Sie schließt die Klassen A2, A1 und AM ein.
Die Klasse A1 ist der Einstieg ins Motorradfahren. Mit 16 Jahren darf man den Schein für 125er Maschinen machen (125 ccm Hubraum). Solche Leichtkrafträder dürfen nicht mehr als 11 kW (15 PS) Leistung haben. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 110 bis 120 km/h.
Mit 18 Jahren kann man den Schein für „kleine“ Motorräder erwerben. Die Führerscheinklasse A2 berechtigt zum Fahren von Maschinen mit maximal 35 kW (48 PS). Abhängig von Modell (Chopper, Enduro, Sport) sind mit einem kleinen Motorrad Geschwindigkeiten von 160 km/h bis 200 km/h drin.
Mit 20 Jahren kann dann mit einer nochmaligen praktischen Prüfung auf die großen Motorräder umgestiegen werden (alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung). Für den direkten Einstieg muss man 24 Jahre alt sein.
Gültigkeit der Führerscheinklassen
Gültigkeitszeitraum
Führerscheinklasse
unbefristet
B, BE, T, L, A, A1, A2 und AM (Pkw, Motorrad, Moped, Landwirtschaftliche Fahrzeuge)
5 Jahre
C, CE, D, DE, D1 und DE1 (Lkw- und Bus-Führerscheine)
Bis 50 Jahre, danach jeweils weitere 5 Jahre
C1, C1E (Klein-Lkw und Klein-Lkw mit Anhänger)
Bis zum Januar 2013 war es erlaubt ein Trike auch mit Autoführerschein zu fahren. Die Neuregelung schreibt vor, dass zum Fahren eines Trikes die Fahrerlaubnis der Klasse A oder A1 notwendig ist (je nach Trike-Modell).