powered by
Fulda Logo Fulda Logo

TÜV Plakette lesen: Wann muss ich zum TÜV?

Wenn beim Auto von TÜV die Rede ist, ist die Hauptuntersuchung (HU) gemeint. Also die regelmäßige Überprüfung der Verkehrstauglichkeit von Straßenfahrzeugen. TÜV steht eigentlich für Technischer Überwachungsverei.

Wie lese ich die TÜV-Plakette richtig und was muss ich beachten?

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, ist das richtige Ablesen Ihrer TÜV-Plakette eigentlich sehr einfach. Denn tatsächlich steht darauf nur, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Dass die TÜV-Plakette überhaupt an Ihrem hinteren Nummernschild prangt, bedeutet zudem natürlich auch, dass die letzte Prüfung auf verkehrstechnische Herz und Nieren erfolgreich war.

 

TÜV Plakette lesen – Farbe und Jahre: Wie ist das geregelt?

Auch wenn es für jede Hauptuntersuchung nur eine TÜV-Plakette gibt, ändert diese jedes Jahr ihre Farbe, und das insgesamt sechs Mal. Nach dem sechsten Jahr wiederholen sich die TÜV-Töne auf der Plakette.

Genau in der Mitte des Aufklebers erkennen Sie eine zweistellige Zahl. Diese zeigt das Jahr an, in der die nächste Hauptuntersuchung (HU) fällig ist. Um die mittige zweistellige Zahl findet sich ein Kreis mit den Zahlen 1 bis 12. Die Zahl, die ganz oben steht, bezeichnet den Monat, in welchem sie zur HU müssen.

Beispiel für richtiges ablesen einer TÜV-Plakette

Denken Sie beim Ablesen Ihrer TÜV-Plakette am besten an eine Wand- oder Armbanduhr. Dort, wo normalerweise die 12 steht, finden Sie auf der Plakette den Monat, an dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. In Kombination mit dem Jahr, das in der Mitte der „Uhr“ zu finden ist, wissen Sie genau, wann es das nächste Mal spätestens Zeit für den TÜV ist.

Bei dieser Plakette ist der Tüv damit im Februar 2021 fällig.

Wann muss ich zum TÜV?

Wann Sie zum TÜV müssen, hängt zunächst davon ab, ob es sich um einen erstzugelassenen Neuwagen oder um einen Gebrauchten handelt. Denn neue Autos müssen erst nach drei Jahren zum TÜV. Danach ist die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre fällig. Das gilt sowohl für PKW wie auch für Wohnmobile mit weniger als 3.500 kg Gesamtgewicht.

Neue und gebrauchte LKW mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 40 km/h müssen ebenso alle zwei Jahre beim TÜV vorstellig werden. Wenn die LKW jedoch schneller als 40 km/h fahren und mehr als 3.500 kg auf die Waage bringen, ist die HU alle zwölf  Monate fällig.

Auch Motorräder und Leichtkrafträder, seien sie nun neu oder gebraucht, müssen einen TÜV-Zeitintervall von 24 Monaten einhalten.

Anhänger wiederum, die bis 750 kg Gesamtgewicht aufweisen, können als neue Ausführungen 36 Monate bis zur ersten HU warten. Danach müssen sie ebenso alle 24 Monate zum TÜV.

Schwerere Anhänger mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen neu und gebraucht alle zwei Jahre zur HU und Anhänger, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, sind sogar alle 12 Monate TÜV-fällig.

Wussten Sie schon…?

Wie erkenne ich wann ich zum TÜV muss?

Der Termin für die nächste HU steht im Fahrzeugschein. Außerdem können Sie das Fälligkeitsdatum an der Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen: Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat.

TÜV bei abgemeldeten Fahrzeugen?

Der Termin steht entweder in der Abmeldebescheinigung oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein), die bei der Abmeldung nicht mehr einbehalten wird. Allerdings können Sie mit einem abgemeldeten Auto nicht einfach zum TÜV fahren. Entweder Sie transportieren es per Anhänger oder Sie benutzen ein Kurzzeitkennzeichen, rotes Kennzeichen oder das alte entstempelte Kennzeichen, falls vorhanden. Der Termin für die nächste HU wird übrigens nicht zurückdatiert: War der TÜV für ihr abgemeldetes Fahrzeug im März fällig und die HU folgte im August, so ist die nächste HU erst wieder zwei Jahre später im August.

Was passiert, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Wer ohne eine gültige TÜV-Plakette fährt, riskiert Geldstrafen und sogar einen Punkt in Flensburg. Der Strafenkatalog ist dabei jedoch bis zu einem gewissen Punkt auf Kulanz ausgelegt.

Ist die HU-Frist um bis zu zwei Monate und bis zu vier überschritten, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig.  Hat man die fällige HU um mehr als zwei vier Monate und bis zu acht Monate versäumt, muss man mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.

Teurer und ärgerlicher wird es, wenn man den TÜV um mehr als acht Monate überzieht. Dann nämlich muss man nicht nur 60 Euro zahlen, sondern erhält zudem einen Punkt im Flensburger Verkehrssünderverzeichnis.

Hinzu kommt, dass mit jeder TÜV-Verspätung, die über zwei Monate liegt, die Polizei eine vertiefte HU anordnet. Diese ist nicht nur um rund ein Fünftel teurer als die normale HU, sondern eben auch gründlicher.

TÜV Nachuntersuchung: Was muss ich beachten?

Werden bei der HU Mängel festgestellt, müssen diese beseitigt werden und das Fahrzeug binnen eines Monats wieder beim TÜV vorgeführt werden. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der letztmögliche Prüfungstermin. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Was muss ich zum TÜV mitbringen?

Bei der Hauptuntersuchung müssen Sie den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief, vorlegen. Bei einer Nachuntersuchung brauchen Sie den Untersuchungsbericht der vorangegangenen HU. Eventuell benötigen Sie auch die Betriebserlaubnis für Anbauteile (Sonderräder, Fahrwerkstieferlegung, etc.) sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

Weitere Fragen & Antworten

Der Preis für eine Hauptuntersuchung richtet sich nach den Gebühren, die die jeweiligen regionalen Prüfstellen erheben und auch nach der Fahrzeugklasse. Die Preisspanne liegt dabei bei zwischen knapp 70 und 140 Euro.

Darin enthalten sind dann bereits auch die die Kosten für die obligatorische Abgasuntersuchung (AU), die bei jeder regulären Hauptuntersuchung durchgeführt wird.

Zu beachten ist, dass Sie natürlich Geld sparen können, wenn Sie Ihr Fahrzeug direkt zur einer Prüfstelle bringen, da eine Werkstatt, bei der Sie die HU natürlich auch durchführen lassen können, immer auch Servicegebühren und die Bestellung des Prüfers berechnet.

Damit die Hauptuntersuchung bei Ihrem Auto reibungslos verläuft, haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, die Sie vor dem TÜV-Termindurchgehen sollten.

  • Haben Sie Zulassungsschein und ggf. Betriebserlaubnis griffbereit?
  • Sind die Kennzeichen unbeschädigt und gut lesbar?
  • Sind Verbandskasten und Warndreieck an Bord und in gutem Zustand?
  • Ist die Frontscheibe unbeschädigt?
  • Sind die Rückspiegel intakt?
  • Funktionieren Waschanlage und Scheibenwischer?
  • Funktionieren sämtliche Leuchten und elektrische Anschlüsse?
  • Funktionieren Hupe und Heizungsgebläse?
  • Ist die Batterie in einem guten Zustand?
  • Ist merkliches Lenkradspiel vorhanden, vibriert das Lenkrad während der Fahrt?
  • Funktionieren Bremsen und Bremsanlage einwandfrei?
  • Sind Bremsscheiben und Bremsbeläge im erforderlichen Zustand?
  • Sind die Reifen in Ordnung (Profiltiefe, Schäden, Risse, richtige Reifengröße lt. Fahrzeugpapiere)?
  • Gibt es Durchrostung an Rahmen und tragenden Teilen?
  • Sind Kraftstoffleitungen und –schläuche dicht?
  • Sind Motor und Getriebe dicht?
  • Ist der Auspuff dicht und richtig befestigt?

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Mit Ausnahme von neuzugelassenen PKW und leichten Anhängern, die erst nach 36 Monaten zur ersten HU müssen, gilt für gebrauchte PKW wie auch für Motorräder und langsamere LKW bzw. Nutzfahrzeuge eine Frist von 24 Monaten.
  2. Schnellere und schwerer LKW wie auch schwere Anhänger müssen alle 12 Monate zur HU.
  3. Hält man die Frist für die Hauptuntersuchung nicht ein, drohen Bußgelder und bei mehr als acht Monaten überziehen auch ein Punkt in Flensburg.
  4. Überschreitet man die TÜV-Frist um mehr als zwei Monate, muss man sein Auto einer vertieften Prüfung unterziehen, die etwa 20 Prozent teurer ist.
  5. Die Kosten für die Hauptuntersuchung liegen regional zwischen ca. 70 und 140 Euro, wenn man sie direkt bei der Prüfstelle durchführt.
  6. Zur HU müssen Sie neben Ihrem Fahrzeug auch den Fahrzeugschein mitbringen
˄