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Hund bei Hitze im Auto: Reagieren Sie schnell!

Man liest oder hört leider immer wieder davon: Hund stirbt im Auto an Kreislaufversagen. Wer seinen Hund bei Hitze im Auto lässt, begeht eine Straftat. Welche Konsequenzen das für den Hundebesitzer hat und wie schnell das Tier im Auto in eine lebensbedrohliche Lage gerät, erfahren Sie in diesem Artikel.

Der Mensch kühlt seinen Körper durch Schweiß. Ein Hund kann jedoch nicht schwitzen. Er hat kaum Schweißdrüsen. Abkühlung verschafft er sich durch das Hecheln. Dabei lässt er seine Zunge heraushängen und atmet durch die Nase ein. Es entsteht ein Luftzug, der die Verdunstung von Feuchtigkeit begünstigt. Diese Verdunstung hält die Körpertemperatur des Hundes konstant.

Je höher die Temperatur bzw. je größer die Anstrengung, desto mehr hechelt der Hund. Ein starkes Hecheln ist ein absolutes Warnsignal. Der Hund läuft Gefahr, einen Hitzschlag zu erleiden. Ohne Behandlung führt der Hitzschlag zum Tod durch Herz- und Atemstillstand.

Todesfalle Auto – 70 Grad Hitze nach einer Stunde

Bei einer Außentemperatur von 40 Grad kann sich der Innenraum eines Autos innerhalb einer Stunde auf 70 Grad aufheizen. Selbst bei angenehmen 24 Grad entstehen nach einer Stunde im Auto Temperaturen um 50 Grad. Für den Hund wird das Auto dann zur Todesfalle. Er kann seine Körpertemperatur nicht mehr regulieren, wird ohnmächtig und kann sterben.

Fenster, die einen Spalt geöffnet sind, helfen bei hohen Außentemperaturen übrigens nur wenig. Es ist ein Trugschluss, dass Hunde dadurch länger im Auto bleiben können.

Die Hitzetabelle zeigt, wie schnell sich ein Auto aufheizt (Quelle: Feuerwehr Rhein-Erft).

Bei Hitze sollte der Hund NIEMALS im Auto gelassen werden, auch nicht für kurze Zeit! Lassen Sie Ihren Hund bei hochsommerlichen Temperaturen am besten zu Hause.

Hitze im Auto – Tierarzt im Selbstversuch (Video)

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Bis zu 25.000 Euro Bußgeld für verantwortungslose Hundebesitzer

In der Regel erfüllt das Zurücklassen des Hundes im Auto nicht den Straftatbestand der Tierquälerei (§ 17 TschG). Es handelt sich nicht um eine vorsätzliche Tötung oder Misshandlung. Wird der Hundebesitzer jedoch nach § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) verurteilt, drohen bis zu 3 Jahre Gefängnis oder eine hohe Geldstrafe.

Bei einer Verurteilung oder auch Nichtverurteilung (aus Mangel an Beweisen, Schuldunfähigkeit) nach § 17 TschG kann dem Hundebesitzer ein Tierhalteverbot auferlegt werden. Dies kann zeitlich begrenzt (1 bis 5 Jahre) oder auch für immer gelten (§ 20 TierSchG).

In den meisten Fällen wird der Tatbestand „Hund bei Hitze im Auto“ als Ordnungswidrigkeit nach § 18 TschG gewertet. Dann droht dem betreffenden Hundebesitzer ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro.

Hundebesitzer zahlt Hunderettungseinsatz

Zum Glück alarmieren aufmerksame Passanten oftmals die Polizei oder die Feuerwehr, wenn sie Hunde im Auto entdecken.

Die Kosten des Rettungseinsatzes (bis zu mehrere Hundert Euro) können dem Hundebesitzer auferlegt werden (Urteil Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 25.08.2005, Az. 12 A 10619/05.OVG).

Keine Strafe für Helfer

Schreiten Sie ein, wenn Sie einen eingesperrten Hund im heißen Auto sehen. Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.

‚Befindet sich der Hund bereits in akuter Lebensgefahr, können Sie auch die Scheibe des Fahrzeugs einschlagen und das Tier befreien. Ihr Handeln ist sogenannter Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB).

„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“

Die Rettung des Hundelebens steht rechtlich über der Eigentumsbeschädigung. Sie haben keine Strafe wegen Sachbeschädigung zu befürchten.

10 Anzeichen für Hunde in Lebensgefahr

Es gibt mehre Anzeichen, dass das Leben des Hundes bei Hitze bzw. im heißen Auto bedroht ist. Wenn Sie folgende Symptome erkennen, steht der Hund möglicherweise kurz vor der Bewusstlosigkeit.

  • sehr starkes Hecheln
  • extreme Unruhe
  • langgestreckter Hals
  • weit heraushängende Zunge
  • Hund hängt mit der Nase am Fensterspalt
  • Taumeln
  • starker Speichelfluss
  • evtl. Erbrechen, Durchfall
  • Krämpfe / Zittern
  • hohe Körpertemperatur über 40 °C

Sehen Sie einen Hund bewusstlos im Auto liegen, handeln Sie bitte sofort.

Erste-Hilfe-Maßnahmen für den Hund

Wenn Sie einen Hund aus einem heißen Auto gerettet haben, ergreifen Sie sofort folgende Maßnahmen.

  • Hund in den Schatten bringen
  • Hund mit Wasser versorgen
  • Bei Bewusstlosigkeit Schocklagerung / stabile Seitenlage
  • Hund zum Tierarzt bringen

Wussten Sie schon…?

Gesetzeslage Hundetransport im Auto

Schätzungen zufolge werden in 80 Prozent der Fälle Hunde falsch transportiert, nämlich ungesichert.

Auch Hunde müssen im Auto „angeschnallt“ werden. Kommt es zum Unfall durch einen ungesicherten Hund, zahlt die Kaskoversicherung nicht.

Rechtlich gesehen stellt der Hund eine Ladung dar. Für die mitgeführte Ladung gilt die Ladungssicherungspflicht.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Hund im Auto zu sichern:

  • Sicherheitsgeschirr
  • Transportbox
  • Hundeautositz

Mit dem Sicherheitsgeschirr wird der Hund ähnlich wie ein Mensch im Auto angeschnallt. Die Transportbox wird (je nach Größe) im Kofferraum oder auf dem Autositz fest installiert. Es gibt sogar Sitzschalen für eher kleinere Hunde.

Der freie Transport des Hundes im Kofferraum ist legal. Allerdings muss der Kofferraum dann zwingend durch ein Trenngitter vom Fahrraum des Autos abgetrennt werden.

Vergehen Bußgeld Punkte Fahrverbot
Hund nicht gesichert 30 EUR
  • mit Gefährdung
60 EUR 1
  • mit Sachbeschädigung
75 EUR 1
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