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Ladungssicherung PKW: Wie Sie Risiken & Strafen vermeiden?

Gerade in Privatautos wird Ladegut oftmals allzu sorglos verstaut. Die Sachen werden in den Kofferraum, auf den Beifahrersitz oder die Rückbank gepackt wie es gerade passt. Ladungssicherung ist Pflicht, ob gewerblich oder privat! Bei unzureichender Ladungssicherung sind alle beteiligten Personen haftbar: Fahrzeugführer, Fahrzeughalter und Verlader.

Tödliche Geschosse im Auto

Die folgende Tabelle zeigt wie schwer typische Gepäckstücke werden können, wenn Sie bei einer Vollbremsung aus Tempo 50 aufprallen.

Objekt Gewicht Aufprallenergie
CD 0,1 kg 9 kg
Handy 0,3 kg 28 kg
Regenschirm 0,7 kg 67 kg
Verbandskasten 1 kg 96 kg
Autoatlas 1 kg 144 kg
Handtasche 3 kg 289 kg
Aktenkoffer 5 kg 481 kg
Getränkekiste 14 kg 1348 kg
Hund 40 kg 3852 kg

Quelle: Initiative „Sicher unterwegs in Hessen“

 

Die Berechnung der Aufprallenergie beruht auf der physikalischen Formel Kraft = Masse x Beschleunigung (F = ma). Je schwerer das Ausgangsgewicht eines Gegenstandes ist, desto höher ist sein Aufprallgewicht.

Video: Ladungssicherung bei Privat-PKWs

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Gesetze und Richtlinien

Bei der Ladungssicherung gibt es kein alleiniges eindeutiges Regelwerk. Vielmehr greifen mehrere gesetzliche Vorschriften ineinander.

§ 22 StVO Absatz 1 StVO: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“

Beladene Fahrzeuge dürfen außerdem nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Die Ladung darf nicht mehr als 1,5 m (bzw. 3 m bei Fahrstrecken bis 100 km) hinter dem Fahrzeugheck herausragen. Ab 1 m Überlänge muss diese deutlich kenntlich gemacht werden (rote Fahne). Der Ladungsüberstand nach vorn darf nicht mehr als 50 cm betragen.

§ 23 StVZO: „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht durch die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt wird. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug oder das Gespann sowie die Ladung vorschriftsmäßig ist und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung nicht leidet.“

§ 30 Abs. 1 StVZO: „Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet.“

§ 31 Absatz 2 StVZO: „Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass die Ladung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung leidet.“

§ 412 Abs. 1 HGB: „Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. …“

VDI-Richtlinien 2700 ff. Hierin sind die Standards der Ladungssicherung beschrieben. Die Richtlinie hat Gesetzescharakter, weil sie vor Gericht bei Streitfällen als maßgeblich betrachtet wird. Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die VDI-Richtlinie 2700 als „objektiviertes Sachverständigengutachten“ allgemein zu beachten ist.

Der VDI (Verein Deutscher Ingenieure e.V.) hat auch einen Ausbildungsnachweis Ladungssicherung entworfen, mit dem die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen und die Kenntnis der vermittelten Inhalte dokumentiert wird.

Video: Tipps zur richtigen Ladungssicherung

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Warum Ladungssicherung?

Tagtäglich liest man in der Zeitung oder hört man im Radio von Unfällen, deren Ursache unzureichend gesicherte Ladung war.

Zum Teil bieten sich auf Deutschlands Straßen und Autobahnen haarsträubende Anblicke: Wild flatternde Ladeplanen und Zurrgurte, meterweit über die Ladefläche herausragende Balken oder Stangen, aufgetürmte Möbelstücke auf Dachgepäckträgern und hoffnungslos überfüllte Kofferräume oder gar ungesicherte offene Kofferraumklappen.

Das ist nicht nur dumm, sondern grob fahrlässig und erfüllt zum Teil den Bestand einer Straftat.

Das sagt die Statistik

Laut Statistik sind 90 Prozent der Ladung bei privaten Fahrzeugen gar nicht oder unzureichend gesichert. Vor allem in der Urlaubszeit sind häufig Verstöße gegen die Ladungssicherheit zu beobachten.

Das Reisegepäck stapelt sich bis unters Autodach, Fahrradhalter oder Dachgepäckträger sind nicht fachgerecht montiert usw. Und was für Gegenstände gilt, ist bei Personen noch viel wichtiger. So kommt es zum Beispiel sehr häufig vor, dass Kleinkinder ohne Kindersitz im Auto transportiert werden. Vom generellen Nicht-Angeschnalltsein ganz zu schweigen.

Im gewerblichen Bereich sieht es mit der Ladungssicherung nicht viel besser aus: Untersuchungen haben ergeben, dass nur etwa ein Drittel der Ladung ausreichend gesichert ist. Ein weiteres Drittel der Ladungen ist mangelhaft und das übrige Drittel überhaupt nicht gesichert.

Wussten Sie schon…?

„Ladungssicherung ist überlebenswichtig“

Dabei ist die richtige Ladungssicherung – mal von den gesetzlichen Vorschriften abgesehen – im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtig.

Während eines Transports wirken gerade bei Kurvenfahrten, Brems- und Anfahrmanövern extreme Trägheits- bzw. Fliehkräfte.

Ein Beispiel: Bereits ein 150 Gramm leichtes Handy, das bei einer Vollbremsung im Fahrzeug umherfliegt, prallt mit einem Gewicht von bis zu 7,5 Kilogramm auf. Ein etwa 700 Gramm schwerer Regenschirm entwickelt bereits ein Aufprallgewicht von bis 35 Kilogramm. Der Berechnung der Kraft bzw. des wirkenden Gewichts liegt die Formel

Kraft = Masse mal Beschleunigung  (F=ma)

zugrunde.

Prinzipiell lässt sich die Kraftwirkung umherfliegender Gegenstände in Fahrzeugen beim Bremsen oder bei Kurvenfahrten auf die einfache Formel reduzieren: Je schwerer das eigentliche Gewicht des Gegenstands und je höher die Geschwindigkeit, desto stärker die Gewichtswirkung.

Man kann sich also leicht ausrechnen, welche verheerende Wirkung ein ungesichertes Gepäckstück mit 3 Kilogramm Eigenwicht hat, das bei einer Notbremsung von 100 km/h auf 0 km/h m auf den Vordersitz eines Autos prallt.

Ladungscheck: Wie viel und wie?

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Arten der Ladungssicherung:

  • Die kraftschlüssige und
  • die formschlüssige Ladungssicherung.

Bei der kraftschlüssigen Ladungssicherung wird die Ladung durch Gurte fest auf den Transportboden gedrückt und so fixiert.

Bei der formschlüssigen Ladungssicherung wird die Ladung lückenlos gestapelt, geschichtet oder aufgebaut. Das Transportgut hat dadurch keinen Bewegungsspielraum. Voraussetzung für die formschlüssige Ladungssicherung ist jedoch, dass die begrenzenden Flächen (Karosserie, Laderaum) entsprechend stabil sind und die Kräfte aufnehmen können.

Letzteres Prinzip ist häufig bei Urlaubern zu beobachten die den Fond ihres Wagens bis unters Autodach vollpacken mit Koffern, Decken usw.

Wichtig ist zunächst einmal, dass man das im Fahrzeugschein oder in der Betriebsanleitung angegebene zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder Anhängers nicht überschreitet.

Bei dieser Berechnung müssen auch Gepäckstücke auf Dachgepäckträgern oder Fahrradhaltern berücksichtigt werden. Zudem muss die Montage dieser zusätzlichen Transportmöglichkeiten fachgerecht ausgeführt werden. Gleiches gilt dann für die Verstauung des Transportguts.

Achslachst beim Verladen berücksichtigen

Je größer das zu beladene Fahrzeug ist, desto wichtiger ist es, bei der Beladung auf das zulässige Achslast zu achten. Werden das Achslasten überschritten oder unproportional verteilt, kann das Fahrzeug schlingern oder gar umkippen.

Das zulässige Gewicht pro Achse steht im Fahrzeugschein. Das maximale Vorderachslast steht bei der Zulassungsbescheinigung auf Pos. 7.1, das maximale Hinterachslast auf Pos. 7.2

Diese Checkliste hilft Ihnen, sich und Ihr Gepäck sicher ans Ziel zu bringen:

  1. Zulässiges Gesamtgewicht, inklusive Passagiere, und Dachlast bei Gepäckträgern beachten
  2. geschlossenen Kofferraum zum Transport benutzen und Fracht so weit wie möglich nach vorne laden
  3. Bei schweren Gegenständen, Dreipunktgurte auf der Rückbank schließen
  4. Rückbank ist nur bedingt widerstandsfähig gegen Kräfte, insbesondere bei geteilten, dann mit breiten Gepäckstücken die Teilungslinie überbrücken.
  5. Müssen Gegenstände gestapelt werden: schwere Teile unten, leichte oben
  6. Hutablage für gute Rücksicht frei halten
  7. Gegenstände über 25 kg sollten nicht hinter Personen platziert werden, da die Rückenlehne beim Aufprall durchschlagen werden kann
  8. Wenn nötig, Zurrpunkte und Spanngurte verwenden
  9. Scheinwerferhöhe anpassen
  10. Ladegut nie über die Oberkante der Rücksitzlehne legen (sonst Gepäcknetz oder Trenngitter)

Ladungssicherung beim Anhänger

Reicht der Platz für die Ladung im Pkw nicht aus, ist ein Anhänger die Lösung. Da solche Anhänger meistens nach oben offen sind, spielt bei der Ladungssicherung die Lärmvermeidung eine starke Rolle.

Das Ladegut sollte nicht lose im Anhänger liegen, sondern festgezurrt sein. Ein Gepäcknetz verhindert das Teile herausfallen, gerade beim Transport etwa von Gartenschnitt mit Ästen und Zweigen.

Stellen Sie vor Fahrtbeginn sicher, dass die Kupplung am ziehenden Auto fest angebracht ist.

Ladungssicherung im Transporter

Verteilen Sie Kisten und Kartons so, dass die gesamte Ladefläche des Transporters bedeckt ist. Sie packen also formschlüssig, alle Gegenstände stehen zusammen, es gibt keine Lücken, nichts kann verrutschen.

Wichtig: schwere Kisten nach unten, leichte nach oben.

Möbel und sperrige Gegenstände können mit der kraftschlüssigen Methode befestigt werden. Am besten platzieren Sie die Möbel auf einer rutschhemmenden Matte und sichern Sie mit Zurrgurten. Besonders schwere Gegenstände können Sie zusätzlich mit Sperrstangen und Ladebalken sichern.

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