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Überholen – Regeln, Verkehrszeichen, Strafen

Beim Überholen im Straßenverkehr ist äußerste Vorsicht und Rücksichtnahme geboten, damit es zu keinem Unfall kommt. Der Gesetzgeber hat deshalb viele Regelungen getroffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Hier erfahren Sie alles zum Thema Überholen: Verkehrszeichen, Regeln und Strafen bei Verstoß.

Die Faustregel fürs Überholen

Die Regeln zum Überholen sind komplex. Als Faustregel kann man sich merken:

Überholt wird immer links, nur bei klarer Verkehrslage und ohne Behinderung des Verkehrs. Nur in wenigen Fällen darf auch rechts überholt werden, zum Beispiel wenn sich ein Auto zum Abbiegen links einordnet.

Beim Überholen muss ein Mindestseitenabstand von 1 Meter eingehalten werden. Bei einspurigen Fahrzeugen muss der Seitenabstand 1,5 m betragen.

Beim Überholen von Fußgängern und Zweiradfahrern muss ein Mindestseitenabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern außerorts eingehalten werden.

Beim Überholen sind beide in der Verantwortung, also sowohl der Überholer als auch der Überholte. Zum Beispiel darf der Fahrer, der überholt wird, nicht die Geschwindigkeit erhöhen. Der Überholer muss sich durch Blick in den Rückspiegel vergewissern, dass er freie Bahn hat. Kommt es zu Behinderungen oder zum Unfall, sind oftmals beide haftbar und erhalten eine Mitschuld. Es drohen bis zu 300 Euro Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Überholen nach § 5 StVO

Der Paragraph 5 der Straßenverkehrsordnung regelt den Überholvorgang und umfasst allein 11 Einschränkung bzw. Vorgaben für das Überholen.

1. Es ist links zu überholen.

2. Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

3. Das Überholen ist unzulässig:

  • bei unklarer Verkehrslage oder
  • wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.

3A. Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

4. Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

4A. Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

5. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

6. Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

7. Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

8. Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrende und Mofa-Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

9. Mit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 28.04.2020 haben sich auch Änderungen in Sachen Mindesseitenabstand bei Überholvorgängen ergeben. War in § 5 Absatz 4 der StVO bisher nur die Rede von einem „ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden“, müssen Kfz beim Überholen dieser Verkehrsteilnehmer wie auch zu Führenden von Elektrokleinstfahrzeugen nun einen seitlichen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts einhalten. Wo sich das Verhältnis zwischen Zweiradfahrern, PKW und LKW in Sachen Verkehr sonst noch geändert hat, lesen Sie hier

Wussten Sie schon…?

Überholverbot Schilder

Es gibt zwei Verkehrszeichen, die Überholverbote anzeigen. Hinzu kommt die durchgezogene Linie auf der Fahrbahn. Ansonsten gelten die Regeln aus § 5 StVO.

Überholverbot für Kfz aller Art (Zwei Pkw nebeneinander, der linke rot, der rechte schwarz)

Überholverbot für Lkw (Kfz über 3,5 t Gesamtgewicht, außer Omnibusse)

Durchgezogene Linie / Fahrbahnbegrenzung, die Linie darf nicht überfahren werden. Eine doppelt durchgezogene Linie hat dieselbe Bedeutung.

Skurril ist allerdings, dass Motorräder dabei überholt werden dürfen, umgekehrt jedoch nicht. Erst beim Zusatzzeichen „Motorrad“ dürfen bei Verkehrszeichen Nr. 276 auch keine Motorräder überholt werden.

Bußgeldkatalog Überholverbot

Im Folgenden sind die Strafen für die Missachtung geltender Überholvorbote gelistet.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20 € nein
Beim Überholen
…Seitenabstand nicht eingehalten (1 Meter bei mehrspurigen Fahrzeugen (Auto, LKW,..), 1,5 Meter bei einspurigen Fahrzeugen (Fahrrad, Motorrad,…) 30 € nein
…Geschwindigkeit erhöht 30 € 1 nein
…nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende 80 € 1 nein
…nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende mit Sachbeschädigung 120 € 2 nein
…den nachfolgenden Verkehr gefährdet 80 € 1 nein
Überholen auf der rechten Spur
…Innerorts 30 € nein
…Innerorts mit Sachbeschädigung 35 € nein
…Außerorts 100 € 1 nein
…Außerorts mit Gefährdung anderer 120 € 1 nein
…Außerorts mit Sachbeschädigung 145 € 1 nein
Überholen unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) 70 € 1 nein
Überholen
…am Fußgängerübergang 80 € 1 nein
…bei unklarer Verkehrslage 100 € 1 nein
…bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot (VZ 276, 277, 295, 296, 297) 150 € 1 nein
…bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung (je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich) 250 € 2 1 Monat
…bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Sachbeschädigung 300 € 2 1 Monat

Überholen innerorts und außerorts

Vereinfach gesagt, darf außerorts nur links überholt werden. Innerorts dagegen ist auch Rechtsüberholen möglich. Es gibt jeweils Ausnahmen. Doch grundsätzlich fährt richtig, wer diese Regel beherzigt.

Überholen bei unklarer Verkehrslage – was genau bedeutet das?

§ 5 Absatz 3, Satz 1 StVO sagt, das Überholen bei unklarer Verkehrslage unzulässig ist. Eine genaue Definition von unklare Verkehrslage gibt es hier jedoch nicht.

Konkrete Umstände, bei denen Überholen verboten ist, sind zum Beispiel:

  • Nicht einsehbare Fahrbahn (zum Beispiel in Kurven)
  • Schlechte Sicht durch Nebel / Niederschlag
  • vorausfahrende Fahrzeuge verlangsamen Geschwindigkeit und setzen Warnblinker

Beim Faktor Mensch herrscht streng genommen immer eine unklare Verkehrslage. Man kann nie genau sagen, wie sich ein anderer Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug verhalten wird. Schert er zum Beispiel rechts aus oder links? Gibt er Gas? Als dies könnte einen Überholvorgang gefährden.

Klar ist, wer bei unklarer Verkehrslage überholt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt rechnen.

Überholverbot für Lkw

Neben den generellen Überholverboten und der ausdrücklichen Beschilderung durch Verkehrszeichen Nr. 277 gibt es für Lkw weitere Einschränkungen

  • Lkw über 7,5 t dürfen bei Sichtweite unter 50 m nicht überholen
  • Lkw über 3,5 t dürfen innerorts nicht rechts überholen
  • Die sogenannten „Elefantenrennen“ sind verboten
Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Verkehrszeichen für Überholverbot für LKW über 3,5 t missachtet 70 € 1 nein
Geschwindigkeit beim Überholmanöver nicht wesentlich höher als die des zu Überholenden 80 € 1 nein
Überholen mit einem LKW über 7,5 t, trotz Einschränkung der Sichtweite auf weniger als 50 m 80 € 1 nein

Überholverbot für Pkw mit Anhänger

Gerade in der schönen Urlaubszeit ärgern sich viele Camper. Eigentlich dürften sie mit Ihrem Gespann 100 km/h fahren. Doch auf immer mehr Autobahnabschnitten herrscht Überholverbot für Pkw mit Anhänger.

Weil nicht alle Wohnanhänger bzw. Anhänger allgemein die Zulassung für den Betrieb mit 100 km/h haben und deshalb Staugefahr droht, gibt es das Überholverbot für Pkw mit Anhänger auf den fraglichen Autobahnabschnitten. Viele Camper sehen sich dadurch gegängelt, weil sie eigentlich kein Verkehrshindernis wären. Sie fordern eine gesonderte Regelung bzw. ein Zusatzzeichen unter dem generellen Überholverbot, damit 100 km/h Gespanne überholen dürfen. Es gab diesbezüglich schon Anfragen beim ADAC (Quelle: transitfrei.de).

Auch wenn es schwerfällt, noch müssen Gespanne im Überholverbot hinter Lkws hinterher tuckern, teilweise mehrere dutzend Kilometer. Bei Verstoß sind 70 Euro Bußgeld fällig und es gibt einen Punkt.

Weitere Überholverbote im Überblick

Überholverbote, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden, sind offensichtlich. Es gibt jedoch eine Reihe weiterer Verbote, die viele Autofahrer missachten.

Durchschlängeln im Stau verboten

In der StVO heißt es in § 5 Absatz 1, es ist links zu überholen. Es wird nicht explizit erwähnt, aber gemeint ist die linke Fahrspur. Deshalb wird das oft zu sehende Durchschlängeln von Motorradfahrern im Stau als verbotenes Rechtsüberholen bewertet. Wer es trotzdem macht, riskiert 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Der Seitenstreifen auf der Autobahn ist tabu

Die Ausfahrt ist in Sichtweite, die Verlockung groß. Doch rechts am Stau vorbeifahren ist verboten. Es drohen 100 Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Kommt es zum Unfall muss der Überholer mindestens mit einer Teilschuld rechnen.
Seitenstreifen dienen der Sicherheit bei Unfall oder Panne. Fahren und Parken ist hier grundsätzlich nicht gestattet. Auf Straßen außerorts gibt es eine Ausnahme: langsame Fahrzeuge wie Traktoren oder Fahrzeuge mit sperriger Ladung dürfen auf dem Standstreifen fahren, damit sie überholt werden können. Auch Fahrzeuge mit sperriger Ladung können den Standstreifen benutzen, wenn sie breiter als die Fahrspur sind.

Bei der roten Ampel hinten anstellen

An einer Pkw-Schlange an einer roten Ampel dürfen nur Radfahrer und Mofafahrer auf dem rechten Fahrstreifen rechts vorbeifahren, vorausgesetzt es ist genügend Platz (§ 5, Abs. 8 StVO). Motorradfahrer müssen sich gedulden.

Auf der Autobahn wird mit hohen Geschwindigkeiten gefahren. Hier und außerorts darf deshalb grundsätzlich nur links überholt werden. Zu groß ist die Gefahr von Unfällen durch beliebig die Spur wechselnde Fahrzeuge.

Auch wenn es nervt, die berühmten Mittelspur-Blockierer müssen links überholt werden. Wer rechts vorbeifährt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Da die Nötigung per Hupe oder Lichthupe ebenfalls untersagt ist, hilft nur abwarten, bis das vorausfahrende Fahrzeug die Spur freigibt.

Besonders wichtig auf der Autobahn ist die Rückschaupflicht, also die Vergewisserung durch Blick in den Rückspiegel, ob die Fahrbahn frei ist. Bei Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs drohen 1 Punkt in Flensburg und 80 Euro Bußgeld.

Elefantenrennen sind verboten

Auf Autobahnen kommt es häufig zu sogenannten „Elefantenrennen“, ein Lkw überholt einen anderen Lkw mit sehr geringem Geschwindigkeitsunterschied. Das Oberlandesgericht Hamm hat geurteilt, dass ein Überholvorgang maximal 45 Sekunden dauern darf, die Geschwindigkeitsdifferenz sollte mindestens 10 km/h betragen. Bei Verstoß drohen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt ins Flensburg.

Doch fast immer dauert der Überholvorgang (viel) länger an und dahinter bilden sich Staus. Die Vorgabe des OLG Hamm scheint sehr realitätsfern. Zumindest auf drei- und mehrspurigen Autobahnen ist die äußere linke Fahrspur für Lkw verboten.

Video: Tipps fürs Überholen auf der Autobahn

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Ausnahmen: Hier ist rechts überholen erlaubt

Rechts überholen innerorts

  • Innerorts herrscht grundsätzlich freie Fahrspur-Wahl. Unter Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit kann man auch rechts an langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeiziehen. Das gilt jedoch nicht für Lkw über 3,5 t.
  • Der typische Fall im Verkehr innerhalb geschlossener Ortschaften: Zum Linksabbiegen ordnet sich das Vorderfahrzeug links ein. Der nachfolgende Verkehr kann, wenn die Fahrbahn genügend Platz bietet, rechts vorbeifahren.
  • Auf breiten Fahrspuren können Zweiradfahrer rechts an Autos vorbeifahren. Natürlich nur mit besonderer Vorsicht. Es muss ein Mindestabstand von 30 cm eingehalten werden.
  • Schienenfahrzeuge wie Straßenbahnen sind grundsätzlich rechts zu überholen, wenn die Schienen nicht zu weit rechts liegen.

Rechts überholen außerorts

Die Ausnahme vom Verbot rechts zu überholen gilt außerorts nur bei Stau. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Strecke mit mehreren Fahrspuren in eine Richtung handelt, etwa eine Schnellstraße oder Autobahn.

Eine Fahrzeugkolonne auf der linken Fahrbahn kann rechts überholt werden. Nach aktueller Rechtssprechung darf der zähfließende Verkehr jedoch nicht schneller als 60 km/h sein und der Überholende maximal 20 km/h schneller.

Rechts überholen auf der Autobahn

Auf der Autobahn gibt es nach StVO mehrere Ausnahmen, die das Rechtsüberholen erlauben. Die Überholabsicht ist mit dem Blinker rechts anzuzeigen.

  • Bei Stau darf eine Fahrzeugkolonne rechts überholt werden.
  • Bei rechts abzweigenden Fahrstreifen, die durch eine breite gestrichelte Markierung klar abgesetzt sind, darf schneller als auf den linken Fahrstreifen gefahren werden.
  • Auf dem Beschleunigungsstreifen darf man schneller als die links fahrenden Autos fahren, um so eine Lücke zum Einfädeln in die Autobahn zu finden. Gibt es keine Lücke, muss notfalls das Fahrzeug zum Stillstand gebracht werden. Eine Weiterfahrt auf dem Standstreifen ist nicht erlaubt.

Umgekehrt gilt das für den Verzögerungsstreifen nicht. Bei der Ausfahrt dürfen Sie nicht schneller als der linke Verkehr fahren, es sei denn, es ist Stau.

In allen anderen Situationen auf der Autobahn gilt: Links überholen. Wer rechts überholt, riskiert bis zu 145 Euro Bußgeld.

Übrigens, der Standstreifen auf der Autobahn ist grundsätzlich tabu. Er darf nur bei Pannen oder zur Bildung einer Rettungsgasse benutzt werden.  Wer auf dem Standstreifen rechts am Stau vorbeifährt, um schneller zur nächsten Ausfahrt zu kommen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt ins Flensburg.

Weitere Fragen & Antworten

Jeder kennt Situation: In einer Fahrzeugschlange werden oft Lücken vor Einfahrten für abbiegende Fahrzeuge gelassen. Wer hier vorfahrtsberechtig überholt und ein aus der Lücke einbiegendes Fahrzeug rammt, bekommt vor Gericht regelmäßig eine Mitschuld verhängt (ein Viertel bis ein Drittel). Die Gerichte bewerten den Fall so, dass die Überholenden mit solchen Lücken bzw. ausfahrenden Fahrzeugen in Autoschlangen rechnen müssen. Die Geschwindigkeit sollte entsprechend angepasst sein, um notfalls rechtzeitig bremsen zu können.

Wegen der Enge und der veränderten Fahrbahnführung sind Überholmanöver in der Baustelle besonders riskant. Es ist daher zu empfehlen auf die rechte Spur zu wechseln und Überholen zu vermeiden. Aufgrund der unsicheren Verkehrslage, die in der Baustelle letztlich herrscht, trägt der Überholende bei einem Unfall schnell eine Teilschuld.

Die linke Fahrspur in Baustellen ist meistens nicht breiter als zwei Meter. Schon ein Golf 6 ist breiter. Um die Zahl der Unfälle zu reduzieren, ist an manchen Autobahnbaustellen ein neues Verkehrszeichen im Einsatz: Versetzt fahren. Empfohlen wird nicht zu überholen, zwischen den Fahrzeugen genügend Abstand zu lassen und dass die Fahrzeuge auf der linken und rechten Spur versetzt fahren. Dadurch ist mehr Platz und in Notfall kann auch eine Rettungsgasse schneller gebildet werden.

Da die meisten Überholverstöße mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden, sollten sie Fahranfänger unbedingt vermeiden. Überholen im Überholverbot ist ein sogenannter A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre und der Fahranfänger muss ein Aufbauseminar absolvieren. Bei zwei weiteren A-Verstößen ist der Führerschein dann ganz weg.

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