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Warnwestenpflicht in Österreich

Seit Mai 2005 gilt auf Österreichs Straßen die Warnwestenpflicht. Sowohl das Tragen der Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs bei Unfall oder Panne als auch das Mitführen der Warnweste im Fahrzeug sind vorgeschrieben.

Welche Farbe muss die Warnweste haben?

Die in Österreich vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein, das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen und der EU-Norm EN ISO 20471 für hochsichtbare Warnschutzkleidung entsprechen. Diese Warnwesten sind auf der Innenseite mit einem Aufnäher gekennzeichnet.

Wie viele Warnwesten brauche ich?

Sie benötigen mindestens eine Warnweste. Alle Fahrer von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (und das schließt beispielsweise auch Quads ein) müssen eine Warnweste mitführen.

Die Mitführ- und Trageverpflichtung besteht ausschließlich für den Fahrer des Kraftfahrzeugs.

Natürlich kann es dennoch sinnvoll sein, zusätzliche Warnwesten für mögliche weitere Insassen mitzuführen.

Wussten Sie schon…?

Keine Warnweste – welche Strafe droht?

Werden Sie ohne Warnweste erwischt, droht ein Bußgeld ab 14 Euro aufwärts. Verlassen Sie bei einem Unfall das Auto ohne Warnweste und haben Sie zusätzlich keine Weste im Auto, liegen zwei Vergehen vor, die sich in der Folge auf mindestens 28 Euro addieren.

Gilt die Warnwestenpflicht auch für Motorradfahrer?

Motorradfahrer sind in Österreich von der Warnwestenpflicht ausgenommen.

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