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Anlieger frei – wer darf bei diesem Schild die Straße benutzen?

Das Schild kennt jeder, aber viele wissen nicht so richtig, was es genau bedeutet: Das Verkehrszeichen Nr. 250, „Durchfahrt verboten“ (roter Rand mit weißem Innenkreis) mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“. Wer darf hier fahren? Und was passiert bei Verstoß gegen das Verkehrsschild? Wir klären auf.

Zusatzzeichen Anlieger frei – Was bedeutet das konkret?

Das Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ unterhalb des „Durchfahrt verboten“-Schilds bedeutet, dass Fahrzeugführer mit einem Anliegen die Straße passieren dürfen.

Anlieger sind zum Beispiel:

  • Bewohner/Anwohner
  • Besucher der Anwohner
  • Lieferanten/Dienstleister
  • Geschäftskunden
  • Personen, die dort ihre Arbeitsstelle haben

Der Begriff Anlieger wird in der StVO § 45 nicht näher erläutert. Gemäß der allgemein gültigen Rechtsprechung sind unter Anliegern alle Personen zu verstehen, die in Kontakt mit den Bewohnern oder Grundstückseigentümern treten wollen. Das gilt auch für Patienten, die einen Arzt aufsuchen wollen, oder Hotelgäste oder Ladenkunden.

Für alle anderen Fahrzeugführer, die beispielsweise die Straße nur als Abkürzung benutzen wollen oder ohne triftigen Grund dort parken, ist die Benutzung verboten.

Die oft gestellte Frage, ob Besucher Anlieger sind, kann also klar mit JA beantwortet werden.

Bußgeld bei Missachtung von „Anlieger frei“

Verstoß Fahrzeugtyp Bußgeld
Durchfahrt trotz Verbot (kein Anlieger) Fahrrad 10 Euro
– mit Behinderung 15 Euro
– mit Gefährdung 20 Euro
– Mit Sachbeschädigung 25 Euro
Pkw unter 3,5 Tonnen 15 Euro
Motorrad 15 Euro
Wohnmobil 20 Euro
Pkw mit Anhänger 20 Euro
Kfz über 3,5 20 Euro
Parken trotz Verbot (kein Anlieger) Alle Kfz 30 Euro
– Mit Behinderung 35 Euro
– Länger als 3 Stunden 35 Euro

Radfahrer müssen schieben

Wenn nicht ausdrücklich durch das Zusatzzeichen 1022-10 “Radfahrer frei“ erlaubt, müssen Radfahrer, die beim Schild “Verbot für alle Fahrzeuge“ absteigen und schieben, wenn sie die Straße passieren wollen. Andernfalls droht ein Bußgeld von 10 Euro.

Weitere Sonderregelungen

Es gibt Durchfahrtsverbote für bestimmte Fahrzeugtypen. Wenn diese Durchfahrtsverbote mit dem Zusatzzeichen “Anlieger frei“ gekennzeichnet sind, gelten folgende Regelungen:

Durchfahrt verboten Motorrad, für Anlieger frei

Hier dürfen alle Fahrradfahrer passieren. Mit dem Motorrad, Auto oder dem Lkw dürfen nur Anlieger hineinfahren.

Durchfahrt verboten Auto, für Anlieger frei

Hier dürfen alle Fahrrad- und Motorradfahrer passieren. Mit Auto oder Lkw dürfen nur Anlieger hineinfahren.

Durchfahrt verboten für Lkw, für Anlieger frei

Hier dürfen alle Kfz bis 3,5 Tonnen passieren. Nur Anlieger dürfen mit dem Lkw über 3,5 Tonnen hineinfahren.

Anlieger frei bis Baustelle

Hier dürfen Anlieger eine gesperrte Straße bis zur Baustelle benutzen.

Wer darf bei “Anlieger frei“ parken?

In Anliegerstraßen dürfen auch nur Anlieger parken. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld bis zu 35 Euro. Das Bußgeld richtet sich nach dem Bußgeldkatalog für Falschparken.

In bestimmten Fällen können die falsch geparkten Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden, zum Beispiel, wenn eine Einfahrt blockiert wird. Die Kosten für den Abschleppdienst muss der Anwohner allerdings vorstrecken.

Wer bei Anliegerverkehr auf einem Radweg oder auf Behindertenparkplätzen parkt, wird ebenfalls abgeschleppt. Die Abschleppkosten variieren von Region zu Region – teuer wird es aber allemal.

Was ist, wenn eine Schule in der Sperrstraße liegt?

Wenn die Schule im Bereich eines Kfz-Verbotszone mit dem Zusatzzeichen “Anlieger frei“ liegt, können Schulkinder auch mit dem Auto gebracht und abgeholt werden.
Wenn jedoch mit dem Durchfahrt-verboten-Schild verhindert werden soll, dass Eltern ihre Kinder mit dem Pkw zur Schule fahren, so ist dieses Ziel klar verfehlt.

Wussten Sie schon…?

Anlieger frei beantragen

Es gibt viele Bewohner, die sich vom Durchgangsverkehr in ihrer Straße belästigt fühlen. Die Umweltbelastung durch Lärm und Abgase ist hoch, ganz zu schweigen von der Gefahr für Fußgänger.

Ein Mittel gegen den Verkehr ist es aus der normalen Straße eine Anliegerstraße zu machen oder einen verkehrsberuhigten Bereich.

Als Anwohner der Straße sollte man den Verkehr dokumentieren und Unterschriften der Nachbarn sammeln, die ebenfalls für eine Anliegerstraße sind. Mit den Unterlagen geht man zum Straßenverkehrsamt und beantragt die Umwidmung der Straße.

Wenn das nicht fruchtet, gibt es das Instrument des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheides. Hierzu gibt es Informationen in der jeweiligen Gemeindeverfassung bzw. -ordnung des Bundeslandes. Wird die Umwidmung genehmigt, kann es sein, dass ein Umbau der Straße erforderlich wird. Die Kosten dafür können anteilig auf die Anwohner umgelegt werden.

Infos zum Verkehrsschild Nr. 250 – Durchfahrt verboten

Das Verkehrszeichen mit rotem Rand und weißen Innenkreis bedeutet nach StVO Verbot für Fahrzeuge aller Art, also auch Fahrräder. Ausnahmen vom Verbot werden durch Zusatzzeichen angezeigt.

Das Verkehrsschild Nr. 250 befindet sich meistens vor Straßenbaustellen. So soll verhindert werden, dass Fahrzeuge die Baustelle befahren und Unfälle passieren. Entweder wird mit dem Schild „Durchfahrt verboten“ die gesamte Straße oder nur ein oder mehrere Fahrstreifen gesperrt. Das Verbot gilt dort, wo das Schild steht in Fahrtrichtung.

Oftmals werden aber auch Fußgängerzonen mit dem Durchfahrt-verboten-Schild für Fahrzeuge gesperrt.

Weitere Gründe für die Sperrung einer Straße für Fahrzeuge sind zum Beispiel:

  • Schutz der Anwohner vor Lärm und Abgasen
  • Fahrzeugsperrung in Erholungs- und Luftkurorten
  • Temporäre Maßnahme bspw. zur Absicherung einer Demonstration / Großveranstaltung

Wer das Verbot missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Das Verbot gilt sowohl für die Durchfahrt als auch fürs Parken.

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