powered by
Fulda Logo Fulda Logo

Verkehrszeichen in der Übersicht

Gefahrenzeichen der StVO

Zu den wichtigsten Verkehrszeichen gehören die Gefahrenzeichen. Diese sind nicht allein für die Regelung des Straßenverkehrs verantwortlich, sondern können auch Unfälle verhindern.

Das Verkehrszeichen weist auf eine Gefahrstelle hin. Sie müssen die Geschwindigkeit drosseln sowie aufmerksam und bremsbereit sein.

Das Verkehrszeichen weist auf eine Kreuzung oder Einmündung hin, an welcher die Regel rechts vor links gilt.

Dieses Schild warnt vor einer gefährlichen Linkskurve

Dieses Schild warnt vor einer gefährlichen Rechtskurve

Dieses Schild warnt vor einer Doppelkurve, welche in diesem Fall mit einer Linkskurve beginnt. Die Kurve kann gefährlich sein.

Dieses Schild warnt vor einer Doppelkurve, welche in diesem Fall mit einer Rechtskurve beginnt. Die Kurve kann gefährlich sein.

Dieses Verkehrszeichen bedeutet, dass ein Gefälle folgt. Außerdem gibt es, an wie stark das Gefälle ist – in diesem Fall 10%

Dieses Verkehrszeichen bedeutet, dass eine Steigung folgt. Außerdem gibt es an, wie stark die Steigung ist – in diesem Fall 12%.

Dieses Verkehrsschild bedeutet, dass die Fahrbahn uneben ist.

Dieses Schild warnt vor einer Schnee- oder Eisglätte.

Dieses Schild weist auf Schleudergefahr bei nasser oder verschmutzter Fahrbahn hin.

Dieses Verkehrszeichen bedeutet, dass Steine herabfallen oder auf der Fahrbahn liegen könnten.

Dieses Schild bedeutet, dass der Straßenbelag nicht befestigt ist bzw. Splitt oder Schotter auf der Straße liegt.

Dieses Schild weist auf einen starken Seitenwind und Windböen hin.

Dieses Verkehrszeichen bedeutet, dass die Fahrbahn enger wird.

Dieses Schild bedeutet, dass die Fahrbahn einseitig verengt wird. In diesem Fall auf der rechten Seite.

Dieses Schild bedeutet, dass die Fahrbahn einseitig verengt wird. In diesem Fall auf der linken Seite.

Dieses Schild weist darauf hin, dass auf der Fahrbahn Bauarbeiten durchgeführt werden.

Dieses Schild bedeutet, dass Staugefahr besteht.

Dieses Schild weist auf Gegenverkehr hin.

Dieses Schild weist auf eine bewegliche Brücke hin, die das Weiterkommen verhindert.

Dieses Schild weist auf ein Gewässer hin, an dem die Gefahr besteht, ins Wasser zu fallen/fahren.

Dieses Verkehrszeichen weist auf eine Verkehrsampel hin.

Dieses Verkehrsschild weist darauf hin, dass sich eine erhöhte Anzahl an Fußgängern in Fahrbahnnähe aufhält.

Dieses Verkehrsschild weist auf einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) hin. Sie müssen auf Fußgänger achten und diese über die Straße lassen.

Dieses Schild weist auf Kinder hin, die sich auf der Straße befinden bzw. diese überqueren könnten. Es ist besondere Vorsicht geboten, da Kinder oft unüberlegt auf die Straße laufen.

Dieses Verkehrszeichen weist darauf hin, dass Radfahrer die Straße kreuzen könnten.

Dieses Schild weist darauf hin, dass in der Nähe Viehtrieb herrscht.

Dieses Verkehrszeichen besagt, dass Wild die Straße überqueren bzw. sich in Fahrbahnnähe befinden könnte.

Dieses Schild weist darauf hin, dass sich Flugbetrieb in der Nähe befindet.

Das Verkehrszeichen „Amphibienwanderung“ weist auf Bereiche hin, in denen die Wanderung von Amphibien zu ihren Laichplätzen stattfindet. Hier gilt ganz besondere Vorsicht für Autofahrer. Oft werden in diesen Gebieten auch Amphibienzäune am Straßenrand aufgestellt.

Dieses Schild bedeutet, dass Sie mit einem erhöhten Kraftomnibusaufkommen rechnen müssen. Vorsicht ist geboten, da diese ausschwenken oder breiter als die Fahrbahn sein können.

Dieses Verkehrszeichen weist auf einen beschrankten Bahnübergang hin.
Mit der StvO-Neufassung in 2013 wurde das Verkehrszeichen 150 „Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken“ durch das Gefahrenzeichen  151 „unbeschrankter Bahnübergang“ ersetzt.
Noch stehende bzw. bereits angeordnete Gefahrenschilder Nr. 150 dürfen noch bis  zum 31. Oktober 2022 ihren Dienst verrichten.

Dieses Verkehrszeichen weist auf einen unbeschrankten Bahnübergang hin.

Dieses Verkehrszeichen weist auf einen Bahnübergang hin. Wenn dieser schwer einsehbar ist, wird die Entfernung mit Zusatzzeichen (Baken) angegeben.
Mit der StvO-Neufassung in 2013 wurde das Verkehrszeichen 156 „Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken“ durch das Gefahrenzeichen  151 „unbeschrankter Bahnübergang“ ersetzt.
Noch stehende bzw. bereits angeordnete Gefahrenschilder Nr. 156 dürfen noch bis  zum 31. Oktober 2022 ihren Dienst verrichten.

Dieses Verkehrszeichen weist auf einen Bahnübergang hin. Wenn dieser schwer einsehbar ist, wird die Entfernung mit diesen Zusatzzeichen (Baken) angegeben.

Dieses Verkehrszeichen weist auf einen Bahnübergang hin. Wenn dieser schwer einsehbar ist, wird die Entfernung mit diesen Zusatzzeichen (Baken) angegeben.

Dieses Verkehrszeichen weist auf einen Bahnübergang hin. Wenn dieser schwer einsehbar ist, wird die Entfernung mit diesen Zusatzzeichen (Baken) angegeben.

Wussten Sie schon…?

Gefahrenzeichen und ihre Bedeutung in der StVO

Gerade bei Gefahrenzeichen ist es neben den anderen Straßen-Verkehrszeichen wichtig, dass die abgebildeten Symbole leicht verständlich, sehr schnell erfassbar und möglichst international verständlich sind.

Dazu gehört auch, dass die Gefahrenzeichen für jeden Verkehrsteilnehmer sofort sichtbar angebracht werden. Der Hinweis auf die Gefahr im Straßenverkehr ist so angebracht, dass der Verkehrsteilnehmer sich rechtzeitig auf die Gefahr einstellen kann. Also kurz vor der Gefahrenstelle oder (außerhalb geschlossener Ortschaften) auch 150 bis 250 m vor der Gefahrenstelle. So werden Unfälle und Verletzungen vermieden.

Im Straßenverkehr sollte also immer erhöhte Achtsamkeit auf alle Verkehrszeichen, vor allem Gefahrenzeichen gerichtet sein.

˄