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Verkehrseinrichtungen

Schilder für Warnungen und Hinweise für Autofahrer

Ein wichtiger Teil der Straßenverkehrsordnung und aller Verkehrszeichen sind die sogenannten Verkehrseinrichtungen. Diese enthalten in der Regel Warnungen oder Hinweise und sind deutlich und gut sichtbar angebracht.

Mit dieser Verkehrseinrichtung werden Flächen abgesperrt und gesichert.

Mit diesen Straßenschildern werden Fahrbahnen und Hindernisse abgesperrt. Pfeilbaken dienen der besseren Sichtbarkeit.

Mit diesen Straßenschildern werden Fahrbahnen und Hindernisse abgesperrt.

Leitkegel werden zur Verkehrssicherung, als Absperrung aber auch bei Verkehrserziehung und mehr eingesetzt.

Die transportable Infotafel dient zur Sicherung von Unfallstellen und Arbeitsstellen.

Die transportable Infotafel dient zur Sicherung von Unfallstellen.

Leitpfosten sind Begrenzungspfähle und dienen der Orientierung.

Richtungstafeln dienen als Warnhinweis vor Hindernissen und Kurven.

Leitplatten und Leitsäulen dienen der Wegweisung.

Leitmale warnen vor einer besonderen Durchfahrtshöhe- oder Breite bei Tunneln, Bahnunterführungen oder Brücken.

Hinweisschild, das parkende Fahrzeuge und Anhänger im Dunkeln kennzeichnet und absichert.

Bei diesem Abbiegehinweis an der Ampel darf man auch bei rot abbiegen.

Verkehrseinrichtungen und ihre Bedeutung in der StVO

Bekannte Verkehrseinrichtungen sind in der Regel Schranken oder Leitbaken die rot weiß gestreift sind (zum Beispiel an Bahnübergängen) und als solche für jeden erkennbar. Sie sperren ebenso wie Leitkegel und Absperrtafeln einen Bereich ab und zeigen den Weg für den Fahrer an.

Verkehrseinrichtungen wie Absperrtafeln sollen auf Arbeitsstellen hinweisen und verbieten das Fahren eines abgesperrten Straßenbereichs. Zu den wichtigsten Verkehrseinrichtungen zählen auch Leiteinrichtungen, die den Verlauf der Straße kenntlich machen. Normalerweise stehen diese Leitpfosten in Abständen von 50 m.

Wussten Sie schon…?

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