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Die Verkehrsregeln für den Kreisverkehr

Kreisel fördern den Verkehrsfluss und haben gegenüber Ampelkreuzungen viele Vorteile. Doch viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie sich im Kreisverkehr zu verhalten haben. Fußgänger und Radfahrer sind besonders gefährdet.

Keine Angst vorm Kreisverkehr

Hauptsächlich aus Angst vor einem Unfall ist der Kreisverkehr bei vielen Autofahrern unbeliebt. Dabei ist er viel sicherer als Kreuzungen. Außerdem schont er die Umwelt und spart Steuergelder.

Ein Kreisverkehr hat weniger Konfliktpunkte als eine Kreuzung. Er ist übersichtlicher und die Fahrzeuge bewegen sich mit niedrigerer Geschwindigkeit. Der Verkehr läuft flüssiger und es entstehen weniger Abgase und weniger Lärm. Die Kosten für Bau und Wartung sind deutlich geringer als bei einer Ampelkreuzung.

Wer ein paar Regeln beachtet, muss keine Angst mehr vorm Kreisverkehr haben. Auch nicht vor den großen mehrspurigen Kreiseln. In diesem Artikel erfahren Sie alles über das richtige Verhalten im Kreisverkehr.

Das wichtigste zuerst: Echter oder unechter Kreisel?

Achtung, nicht in jeden Kreisverkehr hat man automatisch Vorfahrt. Nur wenn sich an jeder Einfahrt die Schilder 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) befinden, hat der Verkehr im Kreisel Vorrang. Fehlt das Vorfahrtsschild oder beide Verkehrszeichen, handelt es sich nur um einen kreisförmigen Verkehrsknotenpunkt mit „Rechts-vor-links“ Regelung.

Deshalb nutzen Versicherungsbetrüger gern solche „unechten“ Kreisverkehre, um Unfälle zu provozieren. Aber wer Bescheid weiß, fällt ja nicht darauf rein und muss keinen Unfall befürchten.

Echter Kreisverkehr

Im echten Kreisverkehr mit den Schildern 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) an jeder Einfahrt, hat man automatisch Vorfahrt.

Unechter Kreisverkehr

Beim unechten Kresiverkehr als kreisförmiger Verkehrsknotenpunkt mit „Rechts-vor-links“ Regelung, fehlen die Schilder 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) an jeder Einfahrt.

Regel Nr. 1: Kreisverkehr hat (meistens) Vorfahrt

Bei den meisten Kreisverkehren handelt es sich um echte Kreisverkehre. Die im Kreisel befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt. Nähern Sie sich mit Ihrem Fahrzeug langsam der Einfahrt. Ist der Kreisel besetzt, müssen Sie anhalten. Ist der Kreisel frei bzw. ist das nächste Fahrzeug weit genug von Ihrer Einfahrt entfernt, können Sie in den Kreisel einfahren.

Regel Nr. 2: Immer nach rechts einfahren

In den Ländern mit Rechtsverkehr ist die Fahrtrichtung im Kreisverkehr immer entgegensetzt dem Uhrzeigersinn. Sie fahren also nach rechts in den Kreisel ein. Die Fahrtrichtung wird auch auf dem Verkehrsschild 215 durch Pfeile angezeigt.

Wussten Sie schon…?

Regel Nr. 3: Blinken nur beim Verlassen des Kreisels

Wenn Sie den Kreisel verlassen, müssen Sie den Blinker setzen. Nicht, wenn Sie in den Kreisverkehr einfahren. Tun Sie dies, könnte dies vom Hintermann falsch interpretiert werden, der glaubt, Sie wollen den Kreisel an der nächsten Ausfahrt schon wieder verlassen. Im Zweifel ist dies ein Unfallrisiko.

Regel Nr. 4: Nicht die Verkehrsinsel überfahren

Die Kreisinsel darf nicht überfahren werden. Es drohen 10 Euro Bußgeld (Nr. 155 BKat.). Ausgenommen sind Großfahrzeuge, die aufgrund ihrer Dimensionen sonst nicht den Kreisverkehr durchfahren könnten.

Zur Mittelinsel des Kreisels gehört nicht nur die Bepflanzung bzw. Bebauung, sondern auch der gepflasterte oder markierte Innenring.

Regel Nr. 5: Besonders auf Fußgänger und Radfahrer achten

Radfahrer und Fußgänger haben nun mal keine Knautschzone und sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Der einzige Nachteil am Kreisel ist, dass sich die Lage für Radfahrer und Fußgänger sogar noch verschlechtert. Aber auch wieder nur wegen der Unwissenheit der Verkehrsteilnehmer.

Regel Nr. 5.1 Fußgänger haben an der Ausfahrt Vorrang

Die Ausfahrt aus dem Kreisel wird verkehrsrechtlich wie das Rechtsabbiegen bewertet (§ 9 StVO). Bei der Ausfahrt ist deshalb besonders auf querende Fußgänger und Radfahrer zu achten.

Gemäß § 9 StVO Abs. 3 müssen Fahrzeugführer besondere Rücksicht auf querende Fußgänger nehmen und gegebenenfalls anhalten. Egal ob sie die Straße von links oder rechts kommend überqueren. Ist ein Übergang markiert, haben Fußgänger definitiv Vorrang (§ 26 Absatz 1 StVO).

Ist der Übergang markiert, haben Fußgänger definitiv Vorrang (§ 26 Absatz 1 StVO).

Bei entsprechender Beschilderung (Zebrastreifen, Fußgängerüberweg) haben Fußgänger auch an der Einfahrt Vorrang.

Regel Nr. 5.2: Bei Radwegen Vorrang für Radfahrer

Hat der Kreisverkehr eine extra Radspur, muss diese von Fahrradfahrern genutzt werden. Wenn nicht anders beschildert, hat die Radspur Vorrang an den Ein bzw. Ausfahrten des Kreisverkehrs.

Der Radweg im Kreisel muss ebenfalls entgegen dem Uhrzeigersinn befahren werden.

Radfahrer im Kreisel ohne Radweg müssen sich genauso verhalten wie Autofahrer. Das Verlassen des Kreisels wird per Handzeichen angezeigt. Soll der Kreisel bereits an der nächsten Ausfahrt verlassen werden, fährt der Radfahrer am rechten Fahrbahnrand. Ansonsten bitte in der Mitte der Fahrbahn einspuren.

Ein Sicherheitstipp:

Damit Radfahrer auf der Fahrbahn nicht übersehen werden, empfiehlt es sich nicht äußerst rechts zu fahren.

Regel Nr. 6: Mehrspuriger Kreisverkehr – der außen Fahrende hat Vorrang

Große Kreisel mit vielen Ausfahrten sind oft mehrspurig. Dadurch wird der Verkehr besser verteilt. Sie haben freie Fahrbahnwahl. Fahrzeuge auf der Außenbahn haben jedoch Vorrang vor denen auf der Innenbahn.

Den rechten oder äußeren Fahrstreifen sollten Sie benutzen, wenn Sie gleich an der ersten oder zweiten Ausfahrt wieder raus wollen. Die innere Spur wird für die weiteren Ausfahrten benutzt.

Wenn Sie im Kreisel von der inneren Spur auf die äußere Spur wechseln, müssen Sie dies durch Blinken anzeigen und warten, bis die äußere Spur zum Wechseln frei ist.

Falls Sie unsicher sind, sollten Sie generell den rechten Fahrstreifen bzw. die äußerste Spur benutzen.

Regel Nr. 7: Ampelregelung geht vor

Es gibt Kreisverkehre mit Ampeln sowohl im Kreisel selbst als auch den Zufahrten. Bei solchen Kreiseln handelt es sich streng genommen gar nicht um einen Kreisverkehr nach StVO.

Hier verhalten Sie sich wie an einer Ampelkreuzung und beachten die Lichtsignale für Ihre Einfahrt bzw. Ihre Spur.

Regel Nr. 8: Nicht im Kreisverkehr halten oder parken

Wir können uns nicht vorstellen, dass jemand auf die Idee kommt, im Kreisverkehr zu parken. Aber der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt: Das ist verboten!

Weder auf der Kreisfahrbahn noch auf der Mittelinsel dürfen Sie Ihr Auto abstellen. Das kostet bis zu 25 Euro Bußgeld. Für den unwahrscheinlichen Fall einer Panne im Kreisverkehr, sollte das Fahrzeug – wenn noch möglich – so abgestellt werden, dass es andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert.

Bußgeldtabelle Kreisverkehr

Im Kreisverkehr hat der Einfahrende Wartepflicht. Bei einem Zusammenstoß haftet regelmäßig der Einfahrende, weil er die Vorfahrt missachtet hat.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Falsch blinken 10 Euro
Vorfahrt missachtet (Behinderung) 25 Euro
Vorfahrt missachtet (Gefährdung) 70 Euro 1
Vorfahrt missachtet (Unfall) 120 Euro 1
Halten im Kreisverkehr 10 bis 15 Euro
Parken im Kreisverkehr 25 bis 35 Euro
Mittelinsel überfahren 35 Euro
Falsche Fahrtrichtung 25 Euro

Zahlen & Fakten

  • Frankreich ist das Mutterland des Kreisverkehrs. Seit 1907 kreiseln Pferde und Autos um den Arc de Triomphe. Wenige Jahre später, 1914, wurde mit dem Columbus Circle in New York der erste Kreisverkehr der USA eingeweiht.
  • Weltweit gibt es etwa 40.000 Kreisverkehre. Die Hälfte davon befindet sich allein Frankreich. Viele davon sind mehrspurig mit bis zu 12 Ausfahrten.
  • Noch größere Kreisverkehre gibt es in England. Die Ausfahrten der sogenannten Magic Roundabouts münden wiederum in Kreisverkehre.
  • Nach dem 2. Weltkrieg bis Ende der 1960er Jahre war der Kreisel in Deutschland auf dem Vormarsch. Doch die Rechts-vor-links Regel für Kreisverkehre, die 1968 international beschlossen wurde und der sich Deutschland nicht anschloss, stoppte den Siegeszug. Viele Kreisel wurden wieder zu Ampelkreuzungen.
  • Seit der Jahrtausendwende werden wieder mehr Kreisverkehre gebaut. Die Vorteile gegenüber Ampelkreuzungen sind deutlich.
  • Die meisten Kreisverkehre pro Einwohnerzahl in Deutschland hat die Stadt Kaufbeuren in Bayern. Dort gibt es 1,68 Verkehrskreisel pro 1.000 Einwohner.
  • Regional am weitesten verbreitet sind die Kreisel nahe der französischen Grenze. Das liegt wahrscheinlich daran, dass der Kreisverkehr in Frankreich erfunden wurde.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

Besserer Verkehrsfluss, weniger Umweltverschmutzung, langfristig weniger Kosten – dafür steht der Kreisverkehr, der bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts erstmals eingeführt wurde.

In Deutschland hatte der Kreisverkehr lange einen schlechten Ruf, doch mittlerweile werden auch hierzulande immer mehr Kreisel gebaut. Untersuchungen zeigen, dass der Kreisverkehr ein deutlich höheres Sicherheitsniveau erreicht als eine einfache Kreuzung oder Ampelkreuzungen.

Damit Sie und andere sicher durch das Rondell kommen, helfen Ihnen abschließend diese Fahrtipps:

  1. Setzen Sie vor der Einfahrt in den Kreisverkehr das Tempo herab.
  2. Achten Sie vor dem Einfahren und Ausfahren auf querende Fußgänger und Radfahrer.
  3. Blinken Sie nur beim Ausfahren.
  4. Beobachten Sie die Verkehrssituation im Kreisverkehr. Fädeln Sie fließend ein oder warten Sie an der Einfahrt bei zu viel Verkehr.
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